Öffentliche Mitteilung des Amtes für Bodenmanagement Korbach
GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR IMMOBILIENWERTE
FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES KASSEL
Bodenrichtwertermittlung mit Zoneneinteilung zum Stichtag 01.01.2018
Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in Verbindung mit der Hess. Durchführungsverordnung zum BauGB (DVO-BauGB) vom 17.04.2007 - in der jeweils geltenden Fassung – hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Kassel am 19. Dezember 2017, 27. und 28. Februar 2018 die Bodenrichtwerte für Baulandflächen sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 01.01.2018 neu festgesetzt.
Gemäß § 14 Abs. 6 der o.a. Verordnung wird der Auszug aus dem Bodenrichtwertkatalog einschließlich grafischer Darstellung der Zonen ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung für die Dauer eines Monats im Rathaus der Stadt Immenhausen ausgelegt und kann während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Unabhängig von der öffentlichen Bekanntmachung hat Jedermann das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Außenstelle Hofgeismar, Manteuffel Anlage 4, 34369 Hofgeismar, zu verlangen.
Ansprechpartner: Frau Fennel
Telefon: 05631 / 978-4306
EMail: gs-gaa-afb-kb@hvbg.hessen.de
Hofgeismar, den 08. Juni 2018
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
Dienstsiegel
für den Bereich des Landkreises Kassel
gez. Mause
Vorsitzender des Gutachterausschusses