Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Immobilien- und Baulückenverzeichnis (privat)

Mit diesem Immobilien- und Baulückenverzeichnis möchten wir Grundstückseigentümern in Immenhausen, Holzhausen und Mariendorf die Möglichkeit bieten, Immobilien, Baugrundstücke und landwirtschaftliche Flächen zum Verkauf anzubieten.

 

Die aktuellen Inserate finden Sie unter den Menüpunkten "Grundstücke", "Immobilien" und "Sonstiges".

 

Möchten Sie Ihr Grundstück auch in unser Immobilien- und Baulückenverzeichnis eintragen lassen? Dann senden Sie bitte den Aufnahmebogen ausgefüllt an

 

Magistrat der Stadt Immenhausen

 

Marktplatz 1, 34376 Immenhausen
 

 

Bei Fragen steht Ihnen wir gerne auch telefonisch unter 05673 / 503-0 zur Verfügung.

 

 

Bodenrichtwerte stehen landesweit für bebaute Flächen online zur Verfügung

Informationen über den aktuellen Bodenrichtwert Ihres Grundstückes erhalten Sie >>hier<<.

 


 

 Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die folgenden Rechtshinweise:

 

Auszug aus dem Baugesetzbuch

ZWEITER TEIL
Allgemeine Vorschriften;
Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung

ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschirften


§ 200 Grundstücke, Recht an Grundstücken; Baulandkataster

(3)
  1. Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfasssen, der Flur- oder Flurstücksnummer, Straßennamen und Angaben zur grundstücksgröße enthält (Baulandkataster).
  2. Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.
  3. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

 


 

Für die Richtigkeit der Angaben sowie die Bebaubarkeit der Flächen wird keine Gewährleistung übernommen.