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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

für das Angebot www.immenhausen.de und www.glasmuseum-immenhausen.de.

 

Die Stadt Immenhausen ist bemüht, ihr Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der EU Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot von www.immenhausen.de und www.glasmuseum-immenhausen.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Die Stadt Immenhausen arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

 

www.immenhausen.de und www.glasmuseum-immenhausen.de sind überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

 

Die im Folgenden aufgeführten Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Empfehlungen für barrierefreie Webseiten.

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

 

  • Videos: Nicht alle unsere Videos haben derzeit einen Untertitel.
  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinien und Verordnungen mit Unterschrift eingescannt.
  • ältere Seiten und Tabellen: Wir sind bemüht, Seiten die vor dem 23. September 2020 erstellt wurden und Unterseiten mit Tabellen an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.

 

 

Schriftgröße und Kontrast

 

Sowohl die Schriftgröße wie auch der Kontrast können über entsprechende Schaltflächen am oberen Rand der Homepage geändert werden.

 

Alternativ kann für die Änderung des Kontrasts auch die entsprechende Windows-Funktion genutzt werden.

Hierfür drücken Sie bitte folgende Tastenkombination (gleichzeitig):

 

Linke Umschaltaste  +  Linke Alt-Taste  +  Drucken-Taste

 

Ihnen wird dann die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen.

 

Meldung: Kontrasteinstellung

 

Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie bitte erneut die oben genannte Tastenkombination.

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Stadt Immenhausen. 

 

 

Feedback und Kontakt

 

Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, nutzen Sie bitte das nachstehende Feedbackformular:

 


Sie können uns selbstverständlich auch telefonisch, per Email oder per Post kontaktieren:


Magistrat der Stadt Immenhausen
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon: (05673) 503-152
Telefax (05673) 503-188
Email:

 

 

Durchsetzungsverfahren

 

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen. 

 

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail:
Internet: https://rp-giessen.hessen.de

 

Die Fachaufsicht über die Stelle hat das  Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.