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Obere Bahnhofstraße (zwischen Alter Wache und Eulenturm) sowie Entenloch nunmehr als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen

Wie bereits in einer Mitteilung vom 03.04.2024 angekündigt, hatte Bürgermeister Lars Obermann als örtliche Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde im Bereich Obere Bahnhofstraße/Entengasse/Entenloch/Hinter der Kirche, wo bisher eine Tempo-20-Zone ausgewiesen war, einen verkehrsberuhigten Bereich angeordnet.

 

Nach Lieferung der entsprechenden Beschilderungen wurden diese am Mittwoch, 17.04.2024 durch den ZKD Immenhausen-Espenau installiert, so dass der gesamte Bereich zwischen Alter Wache und Eulenturm sowie das Entenloch und die Straße Hinter der Kirche nunmehr als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist.

 

Für die Verkehrsteilnehmer hat die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich folgende Auswirkungen:

  • Wer ein Fahrzeug führt (dies gilt auch für Radfahrer), darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

  • Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden, noch behindern. Wenn nötig, muss gewartet werden.

  • Wer zu Fuß geht, darf den gesamten Verkehrsraum in seiner ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Allerdings darf der Fahrverkehr durch Fußgänger und/oder spielende Kinder nicht unnötig behindert werden.

  • Das Parken ist (wie bisher auch) nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen erlaubt. Halten zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen darf man hingegen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen.

  • An Kreuzungen und Einmündungen in verkehrsberuhigten Bereichen gilt “rechts vor links”, sofern nicht Verkehrszeichen oder andere bauliche Merkmale etwas anderes regeln.

  • Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt § 10 StVO. Wer also aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf bzw. in eine andere (übergeordnete) Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (es gelten somit die gleichen Vorfahrtsregelungen wie z. B. beim Verlassen eines privaten Grundstückes).

 

Durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich soll der Innenstadtbereich zusätzlich an Attraktivität gewinnen und in seiner Aufenthaltsfunktion mit den dortigen Einrichtungen sowie dem Park Montaigu gestärkt und noch sicherer und gemütlicher werden. 

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Veröffentlichung

Mi, 17. April 2024

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