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Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung

Von den am 14. März 2021 gewählten und vom Wahlausschuss am 18. März 2021 bestätigten Bewerberinnen und Bewerbern für 


die Stadtverordnetenversammlung


ist Herr Hartmut Lind, Mariendorfer Straße 12, 34376 Immenhausen vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) von seinem Mandat zurückgetreten.


Somit stelle ich fest, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) 


Frau Nicola Dietrich-Karsten,

Untere Bahnhofstraße 35, 34376 Immenhausen


nachrückt.


Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises 

Immenhausen 

gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.


Die Einspruchsfrist beginnt am 21.05.2021
und endet am 04.06.2021.


Die Gemeindewahlleiterin
gez.
Andrea Homberger

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 13. Mai 2021

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