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Beseitigung von Hundekot im öffentlichen Bereich

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,


der Stadt Immenhausen wurde wiederholt mitgeteilt, dass diverse öffentliche Bereiche in der letzten Zeit wieder vermehrt als Hundeklo „missbraucht“ werden sollen.

 

Dies ist insbesondere für Anwohner und spielende Kinder unzumutbar; aber auch für die Bediensteten des ZKD, die die öffentlichen Flächen pflegen müssen, außerordentlich ärgerlich, denn niemand tritt gerne in einen „Hundehaufen“ oder beseitigt gerne den Kot fremder Hunde vor seiner Haustür.

 

Öffentliche Straßen und Anlagen sowie Grünstreifen u. ä. dürfen nicht durch Hundekot (auch nicht im weggeworfenen Kotbeutel) verunreinigt werden. Lässt sich im „Notfall“ eine Verunreinigung nicht verhindern, so sind die Halter der Tiere verpflichtet, den Kot umgehend zu beseitigen und über die Restmülltonne zu entsorgen.

 

Wir appellieren daher an alle Hundehalter/innen, die „Haufen“ der eigenen Tiere mitzunehmen.

 

Neben der Tatsache, dass es fast nichts Widerlicheres gibt, als in Hundekot zu treten, muss berücksichtigt werden, dass dieser zum Teil als belastet gilt.

 

Die Stadtverwaltung ersucht daher alle Hundehalter/innen sich der Pflicht zur Entsorgung anzunehmen und sie nicht der eigenen Bequemlichkeit auf Kosten der Allgemeinheit zu opfern.

 

Vielen Dank.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Mi, 12. Mai 2021

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