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Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen - die Deutsche Rentenversicherung informiert

Stichtag: 31. März 2021 
Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen 


FRANKFURT AM MAIN. Wer noch freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2020 zahlen möchte, sollte den 31. März 2021 nicht verstreichen lassen. 
Es ist die letzte Möglichkeit, rückwirkend Beiträge für das Vorjahr zu entrichten. 


Die meisten Beschäftigten in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Aber auch wer nicht pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen. Freiwillig gezahlte Beiträge bieten 
die Möglichkeit, Rentenansprüche zu erwerben, aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen. 


Wer für das Jahr 2020 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag 
von 1.283,40 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden. 


Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen. 


Im Jahr 2019 zahlten rund 6.800 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Hessen freiwillige Beiträge in Höhe von knapp 17.000.000 Euro ein. 


Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten und Vorteile einer freiwilligen Versicherung bietet die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, die Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen können. 


Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 580.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.