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Auszüge aus der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2016

Vorlage 81/2016

Information zum Beteiligungsbericht 2015
 

Auf den der Einladung beigefügten Beteiligungsbericht 2015 wird verwiesen.

Der stellv. Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Ingo Kuhlmey (SPD) berichtet über die Beratungen in der Ausschusssitzung.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von dem Beteiligungsbericht 2015 Kenntnis.

 

 

 

Vorlage 82/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Auf dem Ostenbeck/Auf dem Kampe“- Kernstadt Immenhausen

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Beschluss gem. § 13 BauGB – Vereinfachtes Verfahren

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser, trägt die jeweils einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des ABSA vor.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgende Beschlussfassung vor:

 

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen beschließt die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Auf dem Ostenbeck/Auf dem Kampe“ – Kernstadt Immenhausen - gem. § 2 (1) BauGB. Der anliegende Plan mit gekennzeichnetem Geltungsbereich wird Bestandteil des Beschlusses.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0
 

b) Beschluss gem. § 13 BauGB –Vereinfachtes Verfahren

Da durch die beabsichtigte Aufstellung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sind die Voraussetzungen des § 13 erfüllt.

Die Durchführung des Verfahrens ist nach § 13 BauGB vorgesehen.

Von der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird abgesehen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist zu geben (Verfahren gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB).

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss nicht angepasst werden.

Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

 

Vorlage 83/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Auf dem Ostenbeck/Auf dem Kampe“- Kernstadt Immenhausen

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Beschluss gem. § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser, trägt die jeweils einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des ABSA vor.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgende Beschlussfassung vor:

 

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Auf dem Ostenbeck/Auf dem Kampe“ – Kernstadt Immenhausen - gem. § 2 (1) BauGB. Der anliegende Plan mit gekennzeichnetem Geltungsbereich wird Bestandteil des Beschlusses.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

b) Beschluss gem. § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung

Da durch die beabsichtigte Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 13a (1) erfüllt sind:

- die Größe der festzusetzenden Grundfläche beträgt gem. § 13a (1) 1 weniger als 20.000 qm

- Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten be-stehen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) nicht

ist die Durchführung des Verfahrens nach § 13a (2) BauGB vorgesehen (Beschleunigtes Verfahren). Von der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird abgesehen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist zu geben (Verfahren gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB).

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss nicht angepasst werden.

Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

 

Vorlage 84/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Glashütte“, Kernstadt Immenhausen

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Beschluss gem. § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser, trägt die jeweils einstimmig gefasste Beschlussempfehlung des ABSA vor.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgende Beschlussfassung vor:

 

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Glashütte“ gem. § 2 (1) BauGB. Der anliegende Plan mit gekennzeichnetem Geltungsbereich wird Bestandteil des Beschlusses.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

b) Beschluss gem. § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung

Da durch die beabsichtigte Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 13a (1) erfüllt sind:

- die Größe der festzusetzenden Grundfläche beträgt gem. § 13a (1) 1 weniger als 20.000 qm

- Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten bestehen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) nicht ist die Durchführung des Verfahrens nach § 13a (2) BauGB vorgesehen (Beschleunigtes Verfahren). Von der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und von dem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird abgesehen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist zu geben (Verfahren gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB).

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss nicht angepasst werden.

Bei der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4 a (6) BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

 

Vorlage 86/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Immenhausen

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der stellv. Vorsitzende des HFA, Herr Ingo Kuhlmey (SPD), berichtet über die Beratungen im HFA und ABSA und trägt die jeweils einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor.

Der HFA empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die Neufassung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Immenhausen in der vorliegenden Form zu beschließen.

Dafür: 18  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0
 

 

 

Vorlage 88/2016

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die Satzung heute nur einzubringen und frühestens in der nächsten Sitzung am 15.02.2017 zu beraten.

 

 

 

Vorlage 89/2016

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Immenhausen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015
 

Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen, die Satzung heute nur einzubringen und frühestens in der nächsten Sitzung am 15.02.2017 zu beraten.

 

 

 

Teil B – Mit Beratung

 

Vorlage 85/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie der Stadt Immenhausen zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern durch die Gewährung von Zuschüssen für den Neubau und den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Immenhausen

 

Der stellv. Vorsitzende des HFA, Herr Ingo Kuhlmey (SPD), berichtet über die Beratungen im HFA und trägt die mit fünf Stimmen dafür und einer Gegenstimme gefasste Beschlussempfehlung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgende Beschlussfassung vor:

Die Richtlinie der Stadt Immenhausen zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien und andere Haushalte mit Kindern durch die Gewährung von Zuschüssen für den Neubau und den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Immenhausen wird zum 31.12.2016 aufgehoben.

Dafür: 14  -  Dagegen: 5  -  Enthaltungen: 0

 

 

 

Vorlage 87/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Restmittel des Bundes im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der stellv. Vorsitzende des HFA, Herr Ingo Kuhlmey (SPD), berichtet über die gemeinsamen Beratungen in den beiden Ausschüssen vor und trägt die jeweils einstimmig gefassten Beschlussempfehlungen vor.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt folgende Beschlussfassung vor:

Die Restmittel des Bundes im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes in Höhe von ca. 58.873 Euro werden zu 25.000 Euro für Mehrkosten bei der Sanierung der Lüftung/Steuerung im Rathaus und zu 33.873 Euro für energetische Maßnahmen an den Gemeinschaftshäusern der Stadt verwendet. Die bisher ca. 12.500 Euro nicht verausgabten Mittel bei der Maßnahme „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik“ verbleiben bei dieser Maßnahme und hierfür werden weitere zusätzliche LED-Köpfe erworben.

Dafür: 19  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

 

Vorlage 90/2016

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017
 

Vorlage 91/2016

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2016 bis 2020

 

Stadtverordnetenvorsteher Desel lässt die vorgenannten Vorlagen 90/2016 und 91/2016 zusammen beraten. Hiergegen ergeben sich keine Einwände.

Stadtverordnetenvorsteher Desel verweist auf die umfangreichen Erläuterungen in der Tischvorlage.

Der stellv. Vorsitzende des HFA, Herr Ingo Kuhlmey (SPD), trägt das Beratungsergebnis aus der gemeinsamen Sitzung von HFA und ABSA vor. Er geht auf die insgesamt 35 (!) Anträge der drei Fraktionen und die hierzu erfolgten Abstimmungen im Detail ein und erläutert diese umfassend. Die Abstimmungen sind der Niederschrift der Ausschusssitzung zu entnehmen. Abschließend empfehlen die Ausschüsse wie folgt, folgende Beschlussfassung vorzunehmen:
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung mit den vorliegenden Änderungen der Verwaltung sowie den mehrheitlich empfohlenen Anträgen:

HFA: Dafür: 4 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2

ABSA: Dafür: 5 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2.

 

Weiterhin erläutert StV. Kuhlmey die Anträge der Fraktionen im Rahmen des Investitionsprogrammes. Die Ausschüsse empfehlen hier wie folgt, folgende Beschlussfassung vorzunehmen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 in der vorliegenden Fassung mit den Änderungen des Haushaltes 2017 und den o. a. Änderungen:

HFA: Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

ABSA: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Desel erläutert, dass die Beratungen in den Ausschüssen 5 ½ Stunden gedauert haben und man intensiv diskutiert habe.

Bürgermeister Schützeberg erläutert und beantragt, dass der Sperrvermerk bezüglich der Sanierung des Hartplatzes / Bau Kunstrasenplatz in Höhe von 160.000 Euro um 10.000 Euro auf 150.000 Euro vermindert werden sollte, weil die Stadt für entsprechende Planungsleistungen das Geld verfügbar haben muss, um handlungsfähig zu sein.

StV. Perndl (SPD) erläutert, dass der Überschuss im Haushalt 2017 lediglich 7.300 Euro betrage. Nur durch deutliche Einsparungen in der Vergangenheit konnten bessere Ergebnisse als geplant erzielt werden. Das Ziel der Beratungen sollte sein, die Überschüsse im Ergebnishaushalt mittelfristig zu erhöhen, um den hohen Tilgungsanteil schultern zu können. Die Stadt muss ohne die Anteile für die Philippstiftung bereits über 1,1 Mio. Euro an Tilgungsaufwendungen bereitstellen, sodass die Stadt aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit, dem sogenannten Cash-Flow, auf ca. 1,3 Mio. Euro kommen muss, um freie Mittel für neue Dinge zu besitzen. Daher wäre es richtig, die Hebesätze bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B auf 380 % zu erhöhen. Diese Erhöhung wäre eine Belastung für die Bürger, die tragbar sei. Der Durchschnitt im Landkreis Kassel bei der Grundsteuer B liege derzeit bei 410 %. Sodann geht StV. Perndl auf die einzelnen Erträge und Aufwendungen des Haushaltes ein. Er weist darauf hin, dass insbesondere andere Träger wie der Landkreis Kassel durch die Kreis- und Schulumlage die Stadt erheblich belaste. Die Finanzausstattung der Kommunen sei somit nicht ausreichend. Die Einwohnerzahl der Stadt sei zuletzt auch ohne Zuwächse bei den Flüchtlingen gestiegen.

StV. Perndl geht auf die Anträge der Fraktionen ein. Zunächst weist er auf die Anträge der SPD-Fraktion hin. Die Erstellung eines Marketingkonzeptes habe die SPD-Fraktion beantragt, damit die Vorzüge der Stadt, die zweifelsfrei bestehen würden, noch besser dargestellt werden würden. Aufgrund der Entwicklung der Haushaltszahlen seit der Einbringung habe man den Antrag zurückgezogen.

Die Installation eines festen Beamers im Magistratssitzungszimmer sehe die SPD-Fraktion für nicht notwendig an. Bei der Sanierung des Hartplatzes beantragt die SPD-Fraktion einen Sperrvermerk für die 160.000 Euro, die nunmehr lt. Information des Bürgermeisters bei 150.000 Euro liege. Die SPD-Fraktion sehe es als wichtig an, dass am Hartplatz etwas gemacht werden müsste und sehe dieses als Verpflichtung an. Man akzeptiere den Wunsch der Fußballer, lieber einen Kunstrasenplatz zu haben. Man könne es jedoch nicht akzeptieren, dass dieses die Allgemeinheit tragen soll. Die SPD-Fraktion wisse derzeit noch nicht, wie viel Geld für den Bau eines Kunstrasenplatzes erforderlich wäre und wie diese finanziert werden sollen. Wenn diese Vorgaben vorliegen, würde sich die Stadt auch beteiligen, jedoch sollte die Höhe erst endgültig nach Vorlage der Informationen erfolgen. Eine Reduzierung des Betrages um 40.000 Euro, wie von der CDU-Fraktion beantragt, wolle man nicht.

Für das Bürgerhaus Holzhausen sei vorgesehen worden, zwei Garagen aufzustellen, um damit Materialien von Vereinen unterzubringen. Man sehe es sehr kritisch, wenn die Kommune etwas schaffe, wo Vereine etwas unterstellen können. Man habe viele Vereine in Immenhausen und wenn alle Vereine, die Inventar haben, einen Antrag stellen, diese unter zu bringen, dann könne man noch viele Garagen bauen. Einen Investitionszuschuss von 10 %, wie in der Vergangenheit erfolgt, trage man mit, aber nicht 100 %.

Erstaunlich sei lt. StV. Perndl, dass die Freie Liste die Aufnahme von je 250.000 Euro für 2018 und 2019 für einen Anbau an das Bürgerhaus beantragt habe. Er frage sich, wie dieses mit dem Bau der Garagen vereinbar sei.

In Bezug auf das AKKU und das Glasmuseum stellt StV. Perndl fest, dass die Anträge der CDU-Fraktion, in diesen beiden Bereichen jeweils 15.000 Euro zu kürzen, nicht sinnvoll seien. Die SPD-Fraktion warne davor, dass im Bereich der Jugendarbeit Reduzierungen vorgenommen werden. Im Bereich des Glasmuseums könne man die Reduzierungen so nicht vornehmen, weil dieses die Schließung der Einrichtung bedeute. Die SPD-Fraktion stimme daher diesen Anträgen nicht zu.

Die Reduzierung der 1,3 Mio. Euro um 1 Mio. Euro beim Glasmuseum sei ebenfalls ein Antrag der CDU-Fraktion und der Freien Liste. Das Glasmuseum sollte lt. StV. Perndl eine höhere Wertschätzung erfahren, auch wenn dieses in Immenhausen so nicht der Fall wäre. Kulturelle Einrichtungen seien nicht kostendeckend zu betreiben. Man stehe zum Glasmuseum, weil es zur jüngeren Geschichte der Stadt gehöre. Die SPD-Fraktion sehe eine Möglichkeit darin, das Glasmuseum in die Museumslandschaft Hessen zu integrieren. Die Reduzierung der Mittel im Finanzhaushalt um 1 Mio. Euro trage die SPD-Fraktion mit.

Die Reduzierung von 50.000 Euro für das Gemeinschaftshaus Immenhausen habe die CDU-Fraktion ebenfalls beantragt. Die Verwaltung habe gebeten, den Betrag so zu belassen. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass neben der Sanierung der Toiletten auch der Thekenbereich verbessert werden sollte.

Im Hinblick auf die Spielgeräte im Park Montaigu sollte man vor der Investition zunächst einen Gesamtüberblick über alle Kinderspielplätze erhalten. 5.000 Euro für Tische und Bänke für den Park Montaigu sehe die SPD-Fraktion als nicht zweckmäßig an, weil aus ihrer Sicht der Park Montaigu kein Ort fürs Picknickmachen wäre. In der dunklen Jahreszeit würde sich ggf. eine andere Zielgruppe hier ansiedeln.

Die Möglichkeit, das Freibad zu beheizen, trage man mit und erweitere den Antrag, dass geprüft wird, was eine Beheizung des Freibades in der ganzen Saison kosten würde.

Die Mitfahrbänke in Mariendorf lehne man ab, weil sich gezeigt habe, dass hier der Bedarf nicht da wäre. Da die Einrichtung des Bürgerbusses und des Taxis in Mariendorf nicht ausreichend genutzt wurde, hält StV. Perndl es für fraglich, ob dann die Mitfahrbänke angenommen würden bzw. sich die Investition lohne. Auch wisse er nicht, wie man dann nach Mariendorf zurückkommen solle.

Eine gute Idee der CDU-Fraktion sei die Installation von zwei Straßenlampen zur Freizeitanlage „Großes Loh“. Diesen Antrag trage die SPD-Fraktion mit.

StV. Perndl geht nunmehr zu den Haushaltsbegleitanträgen ein.

Die CDU-Fraktion wolle die Zugangsmöglichkeit über das Hallenbad regeln und dann stellt man gleichzeitig den Antrag, die Renovierung des Hallenbades im Sommer vorzunehmen. Die Sinnhaftigkeit dieses Antrages verstehe er nicht.

Zum Schluss bedankt sich StV. Perndl bei der Bürgerschaft, die sich ehrenamtlich für unsere Gemeinschaft einsetze. Sei es bei den Fußballern oder den kulturell handelnden Vereinen. Besonders dankt er den Mitgliedern der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Allen, die sich unabhängig von Vereinszugehörigkeit, für andere einsetzen und sich für das Gemeinwohl kümmern, dankt StV. Perndl.

StV. Dietrich (CDU) will nicht mehr so umfangreich wie StV. Perndl auf die Zahlen zum Haushalt eingehen. Die aufgeheizten Gemüter zu Beginn der neuen Legislaturperiode hätten sich lt. StV. Dietrich inzwischen beruhigt. Er dankt Fachbereichskoordinator Lars Obermann und seinen Mitstreitern für die geleistete gute Arbeit. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz und die Vorlage der Jahresabschlüsse seien fast ohne fremde Kräfte erfolgt. Eigentlich hätte die gesamte Verwaltung zu wenig Personal. Sein Dank richtet sich an alle Bediensteten der Stadt.

Zunächst habe man bei der Einbringung gedacht, den Haushalt mit einer schwarzen Null abschließen zu können. Statt der Erhöhung der Hebesätze vorzunehmen wolle die CDU-Fraktion die Kosten beim AKKU und Glasmuseum um jeweils 15.000 Euro senken. Die Verwaltung hat zu der Ausschusssitzung eine Tischvorlage mit dem Vorschlag eingebracht, den Hebesatz bei der Grundsteuer B auf 400 % zu erhöhen, um das seit der Einbringung noch entstandene Defizit decken zu können. Wäre die CDU-Fraktion bei ihrer Entscheidung, die Hebesätze nicht zu erhöhen, geblieben, hätte dieses zur Folge gehabt, dass kein Haushalt genehmigt würde. Alle freiwilligen Maßnahmen hätten dann nicht durchgeführt werden können. Schweren Herzens habe man daher der Erhöhung der Hebesätze auf 380 % zugestimmt. Dem Versprechen, bei einem ausgeglichenen Haushalt keine Steuererhöhung vorzunehmen, habe man daher Wort gehalten.

Der Durchschnittssatz bei der Grundsteuer B bei den Kommunen im Landkreis Kassel von 410 % würde an den Schutzschirmkommunen liegen. Wenn es die Ausreißer nicht gebe, würde der Durchschnittssatz geringer liegen.

Erfreulich sei die Steigerung beim Gemeindeanteil Einkommensteuer. Jedoch steige auch die Kreis- und Schulumlage. StV. Dietrich habe Signale aus Wiesbaden, dass auch für 2017 ein Kommunales Investitionsprogramm aufgelegt würde. Weiterhin weist er darauf hin, dass man 50.000 Euro für den Ausbau des Breitbandnetzes erhalten habe. Erfreulich sei, dass man einige energiesparende Maßnahmen begonnen habe. Ärgerlich sei, dass die Verwaltung nicht schon früher mit den Maßnahmen begonnen habe. Man hätte schon Gelder einsparen können.

Auch hätte man das BHKW beim Kindergarten Kirchweg früher anschließen und bei frühzeitiger Planung die Einspeisevergütung früher erhalten können.

Die CDU-Fraktion möchte die Mitfahrbänke und Spielgeräte im Park Montaigu gerne aufstellen und beantragt daher, hierüber jeweils separat abzustimmen.

StV. Dietrich geht auf die Annahme der Anträge der Straßenlampen beim Großen Loh und die 3.000 Euro für eine Beheizung des Freibades ein.

Bezüglich des Antrages der CDU-Fraktion auf Kürzung von 40.000 Euro für den Kunstrasenplatz ist StV. Dietrich der Auffassung, dass man für 500.000 Euro einen komplett neu gebauten Kunstrasenplatz erhalte und daher sei ihm der ermittelte Betrag viel zu hoch. Er habe recherchiert, was neue Plätze kosten würden. Daher habe er auch gesagt, dass die Kosten immer doller würden und habe beantragt, „nur“ 120.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Aus seiner Sicht sollten 2/3 von der TSV und dem Land zur Verfügung gestellt werden. Wenn man 160.000 Euro vorgebe, würde diese Zahl stehen.

Bezüglich der Reduzierung von 50.000 Euro für das Gemeinschaftshaus Immenhausen habe die CDU-Fraktion ebenfalls einen Antrag gestellt und man beantrage eine separate Abstimmung in der heutigen Sitzung. Irgendwo müsse man mal anfangen, zu sparen.

Man wolle im Freibad die Mittel um 100.000 Euro reduzieren. Dem Antrag, 10.000 Euro für den Austausch von LED-Leuchten in den Jahren 2018 bis 2020 einzustellen, sei stattgegeben worden. Außerdem habe man einen Prüfantrag gestellt, wo die Installation von Photovoltaikanlagen noch rentabel sei und das ein Energiekonzept erstellt werde. Beim Kindergarten wollte man die Photovoltaikanlage nicht, weil dieses kontraproduktiv sei. Als Fazit zu den Haushaltsberatungen kann man sagen, dass diese lt. StV. Dietrich sachlich durchgeführt worden seien. Es habe wechselnde Zustimmungen gegeben. Die CDU-Fraktion habe den meisten Anträgen zugestimmt. Die Streichung der Mittel für die Garagen lehne man ab. Die Feuerwehr sei mehr als ein Verein und daher solle man hier besonders unterstützen.

Zum Abschluss macht StV. Dietrich einen Ausblick in die Zukunft. Die Zusammenarbeit im Parlament sei positiver geworden. Er habe aber gewisse Skepsis, ob dieses auch zukünftig so sei. Man habe beim AKKU und Glasmuseum unterschiedliche Auffassungen wie die SPD-Fraktion. Die Einrichtungen müssten auf den Prüfstand und man müsse sich auch mit einer Schließung beschäftigen. StV. Dietrich ist bewusst, dass man sich hiermit nicht nur Freunde mache. Die Umfrage in der HNA vom heutigen Tage sei zwar nicht repräsentativ, aber sie gebe aus seiner Sicht das vorherrschende Bild in der Immenhäuser Bevölkerung zum Glasmuseum wieder. Er regt daher eine Umfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern zur Schließung des Glasmuseums an.

Die Vergabe eines Marketingkonzepts für den City-Markt begrüßt StV. Dietrich. Lt. StV. Dietrich habe er erfahren, dass die Zeichen auf grün für die Weitererhaltung des Marktes stehen würden.

Die CDU-Fraktion unterstütze den kontinuierlichen Ausbau der Barrierefreiheit weiterhin in allen Stadtteilen. Auch hier würden Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm bereitstehen. Die Expertengruppe würde gute Arbeit leisten.

Zum sanierten Kindergarten merkt StV. Dietrich an, dass es gut gewesen wäre, dass der Kindergarten am jetzigen Standort verbleibe. Nicht gut wäre, dass sieben Gruppen entstehen würden.

StV. Dietrich sei bewusst, dass ein Antrag bei 3:3 Stimmen als abgelehnt gelte, aber er wolle dennoch heute das Gesamtparlament darüber abstimmen lassen.

StV. Fehling (FL) führt an, dass zunächst bei der Einbringung ein ausgeglichener Haushalt vorlag, der jedoch in einen negativen Bereich gerutscht sei. Die Möglichkeit, die Grundsteuer A und B zu erhöhen, sei nicht die beste. Diese Erhöhungen bedeuten auch die Zahlung höherer Kreis- und Schulumlage. Die Kreis- und Schulumlage verbleibe in 2017 bei ca. 54 %, für 2018 könnte der Landrat noch keine Prognose abgeben. Das Land Hessen plane lt. seiner Kenntnis wohl, die Grenze von 58 % zu erhöhen. Er appelliert an die Mandatsträger, die Parteibücher in die Ecke zu legen und gemeinsam gegen eine Erhöhung zu reden. Aus seiner Sicht sei die Grenze der Belastbarkeit bereits jetzt erreicht, wenn man sich den Betrag anschaue. Nur für die Kreisumlage müsse man in 2017 100.000 Euro mehr zahlen. Die Stadt habe 3 Mio. Euro Defizit abgebaut. Man habe Kaufkraft durch die Schaffung der Gewerbegebiete geschaffen. Er ist der Ansicht, dass die Immenhäuser die „letzten Schweine“ in der Kette wären, Er frage sich, wieso man noch gute Arbeit ableisten soll, wenn man vom Land hierfür bestraft werde. Die Freie Liste habe den Antrag gestellt, die Hebesätze zu reduzieren. Man musste jedoch einsehen, dass ein Ausgleich sonst nicht erfolgt sei. Man hätte auch 5 % bei den Unterhaltungsaufwendungen einsparen können, jedoch wurde dieser Antrag im Laufe der Woche von ihm zurückgezogen.

Der Antrag der Freien Liste, den Austausch der Duschen im Hallenbad ins Jahr 2018 zu schieben, habe Zustimmung gefunden. Die Verschiebung des Austauschs des Teppichbodens im Stadtverordnetensitzungssaal wäre auch nicht schön, aber würde zu einer Einsparung führen.

Die Anträge der CDU-Fraktion, die Ansätze im AKKU und Glasmuseum um jeweils 15.000 Euro zu reduzieren, sei nicht umsetzbar. Es sei dennoch an der Zeit, bei allen Produkten über Kostenreduzierungen zu sprechen. Anträge der SPD-Fraktion habe man teilweise mitgetragen. Der Antrag der SPD-Fraktion bezüglich des Marketingkonzepts habe ihn gefreut, weil StV. Fehling dieses in der Vergangenheit mehrfach angesprochen habe. Man merke, dass manchmal auch Wahrheit in seinen Worten liege. Er könne jedoch den 10.000 Euro hierfür nicht zustimmen, weil ansonsten der Haushalt nicht ausgeglichen sei. Er erinnert jedoch daran, dass die Stadt auch kostenlose Werbung wie auf Facebook nutzen sollte.

Große Augen hätte es lt. StV. Fehling am Montag in der Ausschusssitzung gegeben, als man den Betrag von 25.000 Euro für das Marketingkonzept für den City-Markt gehört habe. Ihm sei die Höhe des Betrages klar gewesen, wenn man bedenkt, dass eine ganzseitige Anzeige in der HNA ca. 30.000 Euro und eine kleine Anzeige in der ADAC-Mitgliederzeitung schon ca. 11.000 Euro kostet würde. Er kritisiert in diesem Zusammenhang die Entscheidung vom November, den Bodenbevorratungsvertrag mit der HLG nicht abgeschlossen zu haben. Für ihn sei das Marketingkonzept für den City-Markt daher Geldverschwendung. Er frage sich, wieso die Stadt den Betreiber des City-Marktes nicht eher gefragt habe und man so etwas aus der HNA erfahre. Man lasse die Interessenten links liegen und gebe 25.000 Euro für ein Marketingkonzept aus. Wenn bis 31.03.2017 durch das Marketingkonzept ein Investor gefunden würde, würde er seinen Hut ziehen.

Er freue sich, dass die Einwohnerzahlen steigen würden, weil dieses ein wichtiger Indikator der Stadt sei. Man habe es beim Baugebiet Frettholz richtig gemacht, dass man die Bauplätze selber vermarktet habe. Auch der Anteil beim Gemeindeanteil Einkommensteuer von inzwischen über 3 Mio. Euro freue ihn.

StV. Fehling berichtet von einem guten Gespräch mit Matthias Werner und Herbert Schmidt von der Abt. Fußball der TSV Immenhausen in der Fraktionssitzung, die die Erforderlichkeit des Baus eines Kunstrasenplatzes dargelegt hätten. Er spricht sich für einen Sperrvermerk aus, bis eine handfeste Finanzierung vorliege.

Beim Glasmuseum spricht er sich dafür aus, zunächst eine Dachsanierung vorzunehmen. Grundsätzlich sollte in 2017 eine Entscheidung getroffen werden, ob und falls ja wie es mit dem Glasmuseum weitergehen soll.

Bezüglich des Antrages zum Investitionsprogramm kann StV. Fehling nicht verstehen, wieso den „Platzhaltern“ für das Bürgerhaus Holzhausen nicht entsprochen wäre. Die Duschen, Küche, Toiletten im Bürgerhaus sollten nach seiner Meinung einen frischen Anstrich erhalten. Der Antrag bezüglich der Reduzierung des Ansatzes für die Garagen kann ihn auch nicht zufrieden stellen. Lt. seiner Ansicht gehe es auch um eine Verbesserung der Zuwegung. Lt. seiner Meinung würde man die Garagen auch günstiger erstellen können. Wenn es nach ihm ging, würde er Finanzmittel für alle Vereine zum Unterstellen von Gegenständen bereitstellen. Er begrüße es, dass man weniger Bürokratie vornehme, was man ja auch bei einem anderen Verein in diesem Jahr durchgeführt hätte, als man 50.000 Euro, später sogar 70.000 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt habe.

StV. Fehling dankt dem Stadtbrandinspektor Schweinsberg und seinem Team mit allen Kameradinnen und Kameraden für ihre ehrenamtliche Arbeit.

StV. Fehling geht auf Seite 26 des Vorberichtes ein und verweist darauf, dass man in 2017 mehr Schulden mache. Die Zukunft würde der Kämmerer lt. den Zahlen positiv sehen. Er appelliert daran, dass die Zahlen auch eintreten und man nicht alle Investitionen umsetze. Hohe Aufwendungen in Höhe von ca. 388.000 Euro für Zinsen und Auflösung von Disagio wäre nicht gut. Die Stadt Immenhausen habe in der Vergangenheit viele Förderungen erhalten, man müsse aber nicht jede Förderung mitnehmen.

StV. Fehling dankt FBK Obermann und seinem Team für die gute Arbeit, insbesondere in den letzten Tagen und Wochen. Er dankt allen Mitarbeitern der Verwaltung und Bediensteten für die gute Arbeit und wünscht allen Frohe Weihnachten.

Bürgermeister Schützeberg bedankt sich bei den drei Fraktionen für die Wortbeiträge. Lt. seiner Sicht sei fair miteinander umgegangen worden. Wegen dem City-Markt möchte er noch etwas klarstellen. Die Sachlage würde sich schwieriger und komplizierter gestalten, als in seiner selbstständigen Tätigkeit. Lt. seiner Ansicht seien die Zeichen zum weiteren Betrieb auf gelb und nicht auf grün. Der Artikel in der HNA sei für ihn nicht negativ gewesen, weil sich hierdurch etwas bewegt habe. Er habe aus taktischen Gründen bisher nicht mit Herrn Hofmann gesprochen. Bürgermeister Schützeberg sieht inzwischen die kleine Lösung im Bestand für den City-Markt als realistischer an.

StV. Schulz (FL) geht auf den SPD-Antrag ein, die Mittel für die Garagen zu reduzieren. Aus seiner Sicht sei der Ansatz von 32.500 Euro vielleicht zu hoch. Die Diskussion gehe lt. seiner Ansicht an den Tatsächlichkeiten vorbei. Es gehe nicht um eine Raumbeschaffung für einen Verein, sondern Grund für die Schaffung von Räumlichkeiten seien bauliche Mangel im sogenannten Schlauch im Bürgerhaus. Bisher wurde dieser für die Vereine genutzt. Es bedarf eines Ersatzstandortes. Inzwischen seien die Gegenstände der Vereine an verschiedenen Räumen untergebracht. Er weist darauf hin, dass es im Stadion in Immenhausen ja auch Garagen gebe. Die Gegenstände der Vereine sollten nicht unter freiem Himmel abgestellt werden. Dem Reduzierungsantrag könne man daher nicht zustimmen.

StV. Perndl zitiert aus dem Vorbericht der Verwaltung, wonach 32.500 Euro für den Bau von Garagen für die Vereine zur Unterstellung von Sachen beim Bürgerhaus berücksichtigt worden sind.

Stadtverordnetenvorsteher Desel lässt zunächst über die vier Anträge abstimmen, die lt. CDU-Fraktion separat abgestimmt werden sollen.

 

SPD-Antrag:

Produkt 1557310 Betrieb der Gemeinschaftshäuser, Bürgerhaus, Konto 09510 , Reduzierung des Ansatzes zur Errichtung von Garagen für Vereine und Verbände um 29.000 €

Dafür: 9  -  Dagegen: 10  -  Enthaltungen: 0

Antrag somit abgelehnt.

 

CDU-Antrag:

Produkt: 1254710, ÖPNV, Aufnahme eines Ansatzes zur Beschaffung und Aufstellung von „Mitfahrbänken“ in Höhe von 4.000 €

Dafür: 9  -  Dagegen: 9  -  Enthaltungen:1

Antrag somit abgelehnt.

 

CDU-Antrag:

Produkt: 1355110 Öffentliche Anlagen und Grünanlagen, Aufnahme eines Ansatzes zur Aufstellung einer Sitzgruppe mit Tischen und Bänken im Park Montaigu auf 5.000 €

Dafür: 5  -  Dagegen:  12  -  Enthaltungen: 2

Antrag somit abgelehnt.

 

CDU-Antrag:

Produkt: 1557310 Betrieb der Gemeinschaftshäuser, Bürgerhaus, Konto 09510, Reduzierung des Ansatzes zur Sanierung des Gemeinschaftshaus Immenhausen um 50.000 € auf 120.000 €

Dafür: 5  -  Dagegen:12  -  Enthaltungen: 2

Antrag somit abgelehnt.

 

StV. Kaiser bittet darum, dass der ABSA frühzeitig an den Planungen zum Gemeinschaftshaus beteiligt wird.

Darüber hinaus lässt Stadtverordnetenvorsteher Desel über die Bereitstellung von 160.000 Euro für die Sanierung des Hartplatzes/Bau eines Kunstrasenplatzes abstimmen, wovon 150.000 Euro mit einem Sperrvermerk versehen werden. Die Aufhebung erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Dafür: 19  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hebesatzsatzung in der vorliegenden Fassung:

Dafür: 15  -  Dagegen: 1  -  Enthaltungen: 3

 

Es folgt der Text in der vorliegenden Form.

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit -plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung mit den vorliegenden Änderungen der Verwaltung sowie den mehrheitlich empfohlenen Anträgen der Fraktionen lt. der Liste, die als Tischvorlage auslag sowie als Änderung zu der Tischvorlage, die Bereitstellung von 32.500 Euro für den Bau von Garagen am Bürgerhaus zum Unterstellen von Gegenständen der Vereine und Verbände.“

Dafür: 19  -  Dagegen: 0  -  Enthaltung: 0.

Es folgt der Text in der vorliegenden Fassung mit den eingetretenen Änderungen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 in der vorliegenden Fassung mit den o. a. Änderungen für 2017 und den Änderungen für 2018 bis 2020 gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion.“

Dafür: 18 -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 1

 

Zum Abschluss der letzten Sitzung geht Stadtverordnetenvorsteher Desel auf das Geschenk von Frau Andrea Frömming zu Beginn dieser Legislaturperiode ein. Das Einheitsmännchen würde für ein Miteinander in einer sozialen Gemeinschaft stehen. Stadtverordnetenvorsteher Desel dankt allen Personen, die sich für Immenhausen ehrenamtlich eingebracht haben. Er wünscht allen eine besinnliche Zeit und eine guten Start ins neue Jahr.

 

 

 

Vorlage 92/2016

Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

 

Germa Werner kritisiert als Vorsitzende des Verbandes für Wohneigentum Hessen e. V., Siedlergemeinschaft Immenhausen, die Einführung der Straßenbeitragssatzung.

Weitere Anfragen und Anregungen liegen nicht vor.

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Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Do, 05. Januar 2017

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