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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie?

 

Kinderreisepässe (KRP) können ab 01.01.2024 nicht mehr beantragt, verlängert oder ausgestellt werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter KRP bleibt von dieser Neuerung unberührt.

Ab 2024 besteht generell nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind für Auslandsreisen zu beantragen. Innerhalb Deutschlands besteht die Ausweispflicht erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres.

Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Innerhalb der Europäischen Union reicht in der Regel der Personalausweis aus. Für Reisen außerhalb der Europäischen Union und Fernreisen ist von wenigen Ausnahmen abgesehen ein Reisepass erforderlich.

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise bei Ihrem Reisebüro oder auf der Internetseite  des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels.

Bitte bedenken Sie, dass zukünftig alle Ausweisdokumente grundsätzlich von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit von der Beantragung bis zur Rücklieferung ungefähr 2-3 Wochen, bei Reisepässen sind es ca. 3-4 Wochen.

Zur Antragstellung müssen auch die Kinder (unabhängig vom Alter) anwesend sein. Weitere Informationen und ggfs. erforderliche Formulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter den Rubriken: Reisepass und Personalausweise
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 22. Dezember 2023

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