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Mitteilungen in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2016

Bürgermeister Schützeberg trägt die nachstehenden Mitteilungen vor.
 


Ferienbetreuung Grundschulkinder


In den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2016 wurden vom Förderverein der Lilli-Jahn-Schule wieder Ferienbetreuungen für die Grundschulkinder angeboten.

Die Ferienspiele haben sich zu einer festen Größe entwickelt, so dass die Resonanz auf die Spiele sehr groß war. In den Oster- und Herbstferien haben je rund 30 Kinder daran teilgenommen, in den Sommerferien 56 Kinder.

Außerdem haben in den 7 Ferienwochen auch mehrere Jugendliche diese Veranstaltungen begleitet und erhielten so die Möglichkeit sich weiter zu entwickeln und Erfahrungen in diesem Bereich zu sammeln.

Der Förderverein hat mittlerweile die Abrechnungen der Ferienbetreuung vorgelegt. Die nicht gedeckten Kosten für die Betreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien belaufen sich auf insgesamt 2.384,24 €.

Im Haushalt 2016 sind Fördermittel in Höhe von 1.500,-- € veranschlagt. Der komplette Betrag wurde an den Förderverein überwiesen.

Den Differenzbetrag trägt der Förderverein selbst.

 

 

Besucherzahlen im Jahr 2016 im Hallen- und Freibad
 

Die Besucherzahlen des Hallen- und Freibades sind in diesem Jahr leider rückgängig. Im Vergleich der Jahre 2003 bis 2016 liegt die diesjährige Besucherzahl von 58.264 Personen leicht unter dem Durchschnitt von 61.116 Personen. Auch im Vergleich zu 2015 konnte die Besucherzahl von 59.668 Personen nicht erreicht werden.

Aufgrund des wechselhaften Sommers haben leider auch weniger Besucher das Freibad besucht. So wurden hier nur 5.800 Besucher gezählt, wobei man bei unserem Bad immer berücksichtigen muss, dass auch Gäste durch das Drehkreuz des Hallenbades ins Freibad gelangen. Schaut man sich hier die Zahlen von 2015 an, waren es in 2015 im Freibad immerhin noch ca. 2.000 Besucher mehr.

Der geplante Haushaltsansatz von 130.000 Euro wurde jedoch mit tatsächlichen Erträgen von 133.868 Euro überschritten.

Die Erträge bei der Durchführung der verschiedenen Kursangebote sind weiterhin auf einem ansehnlichen Niveau. In 2016 wurden hier Erträge von rund 51.000 Euro (Ansatz: 58.000 Euro) netto erzielt. Die geringeren Einnahmen resultieren daraus, dass die Kurseinheiten in 2016 kürzer waren als in 2015. Für 2017 sind wieder mehr Kurseinheiten pro Kurs geplant.

Es ist weiterhin zu beobachten, dass das Bad zu den Zeiten, wo nur normaler Schwimmbetrieb angeboten wird, nicht so gut besucht ist, aber zu den Kurszeiten sehr gut gefüllt ist. Wir werden daher versuchen, auch zukünftig verstärkt auf Kurse zu setzen und ggf. neue Angebote aufnehmen.

Umbau und Sanierung des Gemeinschaftshauses Immenhausen

Bezugnehmend auf die Beratungen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 wurde zur möglichen weiteren Nutzung eine Abstimmung mit den Verantwortlichen der „Rappelkiste“ zur möglichen Überlassung des Gemeinschaftshauses für die U3 Betreuung durchgeführt.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass seitens der „Rappelkiste“ weiterhin eine Umsetzung des Betreuungsangebotes auf dem Grundstück der jetzigen Kindertagesstätte „Albert-Schweitzer-Straße“ favorisiert wird. Die entsprechenden Planungen werden z. Zt. erstellt.

 

 

Baulandumlegung: „Frettholz - Bebauungsplan Nr. 31“

Gemarkung Immenhausen, Flur 15

Erörterungstermin gem. § 66 Baugesetzbuch (BauGB) am 23.11.2016

 

Gemeinsam mit den Vertretern des Amtes für Bodenmanagement Korbach wurde am 23.11.2016 mit den beteiligten Grundstückseigentümern ein Erörterungstermin durchgeführt, in dem über den Inhalt des zu entwerfenden Umlegungsplanes informiert und Gelegenheit gegeben wurde, Anregungen oder Bedenken vorzubringen und den Zweck der vorgesehenen Umlegung zur Ausweisung von Bauland zu erfahren.

Bezugnehmend auf eine gutachterliche Bewertung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Kassel wurde ein Betrag von 18,00 €/qm für den Planungsstand Rohbauland – nicht erschlossen – angeboten.

Grundsätzlich spricht sich keiner der Beteiligten gegen die Ausweisung aus. Die durch die Eigentümer geforderten Geldbeträge liegen zwischen der Anerkennung der 18,00 € und in der Spitze bei 30,00 €. Weiterhin wird im Einzelfall auch ein Flächentausch favorisiert. Die Ergebnisse der Erörterung fließen nunmehr in einen Entwurf des formalen Umlegungsbeschlusses „Mehr-/Minderzuteilung“ ein. Eine Beschlussfassung des Magistrates ist für Ende Januar 2017 vorgesehen.

Mit der genannten Erörterung kann nunmehr die Erschließung erfolgen.

 

 

Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie - Änderung des Einleitungsbescheides für die KA Immenhausen und Holzhausen

 

Mit Bescheid vom 18.11.2016 wurde durch den Landkreis Kassel der Einleitungswert für den Parameter Phosphor ges. auf 2,0 mg/l festgesetzt. Mit der Festsetzung zum 01.01.2017 wird der Vorgabe der Wasserrahmenrichtlinie entsprochen.

Die Absenkung des Wertes für die Kläranlagen Immenhausen ist mit der vorhandenen Technik möglich. Der bisherige Wert lag bei 3,0 mg/l.

Weiterhin wird die zulässige Jahresschmutzwassermenge auf 290.000 m³ (bisher 285.000 m³) erhöht.

Für die Kläranlage Holzhausen konnte ein gleichlautender Bescheid zum 31.12.2017 vorerst zurückgestellt werden. Hier ist erst die technische Nachrüstung einer Eisen III Fällung erforderlich.

 

 

Mittelfristiger Maßnahmenplan für das FFH-Gebiet

Weserhänger mit Bachläufen

Natura 2000-Nr.: 4423-350

 

Mit Datum vom 09.12.2016 wurden wir vom RP Kassel im Rahmen der Benehmensherstellung zum o. g. Maßnahmenplan beteiligt.

Im Plan enthalten ist auch der Osterbach im ST Holzhausen. Hierbei werden als Einzelmaßnahmen insbesondere die Beseitigung der sogenannten Querbauwerke, Einbau von Sohlschwellen und Rampen zur Verbesserung der Durchgängigkeit festgesetzt.

Für die 31 Einzelmaßnahmen wurden Kosten in Höhe von 148.000,00 EUR ermittelt,

davon betreffend 8 Stck. den Gemarkungsbereich Holzhausen – Kosten ca. 57.000,00 EUR.

Die Maßnahmen sind aus Mitteln der Wasserrahmenrichtlinie Förderfähig – 100 %.

Für die Planung und Umsetzung ist die jeweilige Kommune in Abstimmung mit dem RP Kassel verantwortlich. Hierzu bedarf es noch einer Abstimmung im ersten Halbjahr 2017. Die entstandenen Kosten werden nach Durchführung durch das Land Hessen erstattet.

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen in der nächsten Sitzung der SNUK vorgestellt werden.

 

 

Zusammenfassender Bericht 2016

 

Der Hessische Rechnungshof hat den achtundzwanzigsten Zusammenfassenden Bericht 2016 der überörtlichen Prüfung in Hessen übersandt. Im Kommunalbericht 2016 werden drei Haushaltsstrukturprüfungen und fünf Fachprüfungen vorgestellt. Insgesamt wurden hierbei 114 kommunale Körperschaften in die Prüfungen einbezogen. Der Bericht kann beim Fachbereich II, Finanzmanagement, gern eingesehen werden.

 

 

Information über die Rückzahlung des Darlehens Abwassersofortprogramm

 

Auf die bisherigen vielfältigen Mitteilungen in den letzten Jahren zu der Thematik, zuletzt im Magistrat am 11.08.2016 wird verwiesen. Eine anteilige Rückzahlung des Darlehens und Tilgungszuschusses war der Stadt bewusst, weil nicht alle damals angemeldeten Kanalbaumaßnahmen durchgeführt worden sind. Ansonsten hätte die Stadt nicht unerhebliche zusätzliche Aufwendungen für Straße und Wasser aufbringen müssen. Bei den letzten Haushaltsberatungen wurde daher bereits eine Rückzahlung eingeplant. Ärgerlich ist, dass z. T. Haltungen bei den Maßnahmen Weidestraße und Hochzeitsstraße von der Unteren Wasserbehörde und dem Regierungspräsidium Kassel nicht anerkannt worden sind. Mit Schreiben vom 24.11.2016 hat die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBA) mitgeteilt, dass zur Finanzierung der Maßnahme „Kanalerneuerung – Immenhausen, ST Holzhausen“ ein Darlehen i.H.v. 2.230.290,00 € gewährt wurde.

Vom RP Kassel wurde die WIBA nun informiert, dass die Maßnahme nicht wie ursprünglich geplant ausgeführt worden ist. Die Abrechnung ergibt nur einen Kostenrichtwert i.H.v. 1.621.230,00 €.

Der vom Land Hessen gewährte Tilgungszuschuss beträgt 32,5 % der festgestellten Kostenrichtwerte. Hieraus ergibt sich somit ein Gesamtzuschussbetrag i.H.v. 724.844,25 €. Auf den gekürzten Betrag von 1.621.230,00 € errechnet sich ein Tilgungszuschuss von 526.899,75 €, so dass für die gesamte Laufzeit ein Überschuss von gerundet 197.940,00 € entsteht.

Die WIBA hat der Stadt empfohlen, lediglich den Tilgungszuschuss zurück zu zahlen. Eine zunächst angedachte sofortige Rückzahlung eines Teils des Darlehens macht keinen Sinn, weil die WIBA eine Vorfälligkeitsentschädigung erhebt und darüber hinaus der vom Land gewährte Zinszuschuss für diese Summe dann ebenfalls zurückgefordert würde.

Haushaltsmittel wurden in der 1. Nachtragssatzung 2016 bei dem Produkt 1661210 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) bei dem Konto 3612 (Sonderposten) in Höhe von 40.000 Euro als Tilgungszuschuss und bei dem Konto 42073290 (Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen) in Höhe von 609.100 Euro als Rückzahlung des Darlehens aufgenommen.

Aufgrund der o. a. Mitteilung ist der Tilgungszuschuss in Höhe von 197.940 Euro in voller Höhe zurückzahlen, sodass sich eine Änderung bei den einzelnen Konten ergibt. Insgesamt stehen jedoch genügend Mittel zur Verfügung.

 

 

Information über den Prüfantrag der SPD-Fraktion betreffend einer Bezuschussung der Fahrtkosten des ÖPNV für Schüler/innen der Freiherr-vom-Stein-Schule und der Lilli-Jahn-Schule

 

Auf die Vorlage 78/2016 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 wird verwiesen. Die Frage, ob und in welchem Rahmen ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden soll, obliegt jedoch originär der politischen Meinungsbildung.

Die Faktenlage stellt sich aktuell wie folgt dar:
 

Vorgaben nach dem Hessischen Schulgesetz

Gemäß § 161 (2) HSchG ist eine Beförderung notwendig, wenn die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule sowie zwischen Wohnung oder Schule und einem sonstigen Ort, an dem regelmäßig lehrplanmäßiger Unterricht erteilt wird, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer und für Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe mehr als drei Kilometer beträgt.

 

Mögliche Einführung eines hessenweiten Schülertickets

Nach derzeitigem Stand ist laut Schreiben des Staatsministers Al-Wazir auch mit Einführung eines hessenweiten Schülertickets eine Änderung des § 161 Hessisches Schulgesetz nicht notwendig. Die bisherige Praxis der Schulwegekostenerstattung bzw. Übernahme soll weiterhin bestehen bleiben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für Entfernungen unter 2km für Grundschüler und Entfernungen unter 3km für Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich nach wie vor kein Anspruch auf eine Schülerbeförderung (bzw. Schülerticket/Kostenübername) besteht.

 

Situation in der Kernstadt

Aktuell besuchen aus der Kernstadt 148 Kinder die Lilli-Jahn-Schule und 207 Kinder / Jugendliche die Freiherr-vom-Stein-Schule, für die seitens des Landkreises keine Schülerjahreskarten ausgegeben werden, mithin also 355 Schüler.

 

Ergebnis

Weitere Angaben, z. B. ob eine Obergrenze für eine Bezuschussung berücksichtigt werden soll oder ob Schüler unterhalb einer gewissen Entfernung vom Wohnsitz zur Schule von einer Bezuschussung ausgeschlossen werden sollen, sind dem Prüfantrag nicht zu entnehmen, so dass letztendlich eine Komplettbetrachtung zu erfolgen hat.

Durch den Landkreis Kassel wird den Immenhäuser Schülern, die die Voraussetzungen des § 161 (2) HSchG erfüllen, aktuell eine Jahreskarte der Preisstufe 1 in voller Höhe finanziert.

Bezogen auf den Prüfantrag würde sich folgende Zuschusssumme unter Berücksichtigung der durch die Schulen genannten Schülerzahlen und den ab 01.01.2017 genannten NVV-Tarifen ergeben:

Bei 355 Schülern aus der Kernstadt ohne Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis und Kosten für eine Schülerjahreskarte (Ausbildungszeitkarte) in Höhe von 435,00 €, würde sich ein maximaler Fahrtkostenzuschuss durch die Stadt Immenhausen in Höhe von 154.425,00 € ergeben.

Bei Einführung eines möglichen, hessenweiten Schülertickets in Höhe von 365,00 €/Jahr würde sich ein Zuschussbedarf von 129.575,00 € für die Schüler ergeben, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung durch den Landkreis haben.

Zu berücksichtigen wäre ferner der zusätzliche, verwaltungsinterne Aufwand für Organisation, Abwicklung und Abrechnung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Mo, 19. Dezember 2016

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