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Antrag auf Ausstellung und Übersendung eines Führungszeugnisses / Gewerbezentralregisterauszuges


Allgemeine Informationen

 

Führungszeugnis (= FZ)

Einfaches Führungszeugnis (§ 30 BZRG)

Das einfache Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind usw. sein.

- Gebühr: 13,00 Euro -

 

Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)

Auf Antrag kann das einfache Führungszeugnis als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) ausgestellt werden, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung, z. B. für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

- Gebühr: 13,00 Euro -

 

Europäisches Führungszeugnis (§ 30b BZRG)

Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

- Gebühr: 13,00 Euro -

 

Weitere Informationen zum Führungszeugnis (Rechtsgrundlagen, Notwendige Unterlagen, Ansprechpartner etc.) finden Sie >>hier<<.

 

Gewerbezentralregisterauszug (= GZR)

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

- Gebühr: 13,00 Euro -

 

Weitere Informationen zum Gewerbezentralregisterauszug (Rechtsgrundlagen, Notwendige Unterlagen, Ansprechpartner etc.) finden Sie >>hier<<.


Art des Führungszeugnisses / Gewerbezentralregisterauszuges

 

Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisterauszuges:

  • Für private Zwecke (Beleg-Art N)
    Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
    Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.

Gebühren

 

Die oben aufgeführte Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses / Gewerbezentralregisterauszuges ist vorab auf eines der nachfolgenden Konten der Stadt Immenhausen unter Angabe des Verwendungszweckes "FZ oder GZR, Name, Vorname" zu überweisen:

 

  • Volksbank Kassel Göttingen eG
    IBAN: DE02 5209 0000 0063 1183 03
    BIC: GENODE51KS1
  • Stadtsparkasse Grebenstein
    IBAN: DE83 5205 1877 0000 0021 47
    BIC: HELADEF1GRE
  • Kasseler Sparkasse
    IBAN: DE61 5205 0353 0100 0352 34
    BIC: HELADEF1KAS

 

Nach Eingang der Gebühr wird das Führungszeugnis / der Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt und Ihnen bzw. der Behörde von dort übersandt.

 

Für die Ausstellung eines gebührenfreies Führungszeugnisses (z. B. bei einer unentgeltlichen, ehrenamtlichen Tätigkeit) ist dem Antrag ein entsprechender Nachweis der anfordernden Stelle beizufügen.


Antrag auf Ausstellung und Übersendung eines...

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