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Umtausch-Fahrerlaubnis


Allgemeine Informationen

Fahrerlaubnis – Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt in einen EU‐Kartenführerschein umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV) ergibt. Nach Ablauf dieser Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.


Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument.


Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis‐Verordnung (FeV).


Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

 

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosafarbene Führerscheine):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

vor 1953

1953−1958

1959−1964

1965−1970

1971 oder später   

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

19.01.2033

19.01.2022

19.01.2023

19.01.2024

19.01.2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind* (EU‐Kartenführerschein):

Ausstellungsjahr  

1999−2001  

2002−2004

2005−2007

2008    

2009

2010 

2011

2012−18.01.2013

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

19.01.2026

19.01.2027

19.01.2028

19.01.2029

19.01.2030

19.01.2031

19.01.2032

19.01.2033

    
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde‐ bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde‐ bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Die Anträge können auch vorab über den Formularserver des Landkreises ausgefüllt werden.


Ferner kann der Antrag auch direkt von zu Hauses aus online gestellt werden.
 


Notwendige Unterlagen

  • Alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Neues, biometrisches Passbild
  • Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis

Gebühren

10,00 € bei Antragstellung bei der Stadt Immenhausen. 

 

Die Gebühr seitens des Landkreises wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Für Fragen zur Gebührenhöhe stehen Ihnen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer (0561) 1003-1700 zur Verfügung. Informationen sind auch über die Homepage des Landkreises Kassel unter https://www.landkreiskassel.de/service/formulare.php erhältlich.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Formulare

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