Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Das Melderegister ist kein öffentliches Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen. Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig.
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften, ggfs. die Tatsache, dass die Person verstorben ist
Werden weitere Daten für eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigt, ist das berechtigte oder rechtliche Interesse für jede einzelne Auskunft glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen. Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur eindeutigen Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit wir jede Verwechslung ausschließen können.
Telefonische Melderegisterauskünfte werden nicht erteilt. Melderegisterauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage hin bzw. bei persönlicher Vorsprache erteilt.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)
Notwendige Unterlagen
Neben den Angaben
- Name
- Vorname
- ggfs. Geburtsdatum
- zuletzt bekannte Anschrift in Immenhausen
zur gesuchten Person, brauchen wir von Ihnen unbedingt folgende Angaben:
- Sofern die angefragten Daten für einen gewerblichen Zweck verwendet werden, ist dieser anzugeben.
- Auskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind nur mit einer Einwilligung der betroffenen Person zulässig. Sie müssen deshalb erklären, dass Ihnen die übermittelnden Daten zu der angefragten Person nicht zum Zweck der Werbung und des Adresshandels verwendet werden oder das Ihnen eine Einwilligung vorliegt.
- Bei einer erweiterten Auskunft oder Vorliegen einer Auskunftssperre sind Nachweise für das Vorliegen des berechtigten und rechtlichen Interesses zu erbringen
Gebühren
- Melderegisterauskunft mit normalem Aufwand 10,00 €
- Melderegisterauskunft mit erhöhtem Aufwand mind. 27,00 € bis zu 330,00 €, wenn auf Archivdaten zurückgegriffen werden muss oder örtliche Ermittlungen erforderlich werden.
Zahlungswege:
- Vorabübersendung eines Verrechnungsschecks
- Vorkasse auf unser Konto, Verwendungszweck "Melderegisterauskunft Name, Vorname"
Volksbank Kassel Göttingen eG
IBAN DE02 5209 0000 0063 1183 03
Bitte beachten Sie:
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn
- von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind
- sich den von Ihnen gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt
- der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist
- die Suche nicht zum gewünschten Ergebnis führt
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Fabio Marinho da Costa
Empfang
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 0
(05673) 503 - 188