Lastenzuschuss
Allgemeine Informationen
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.
Zuständige Wohngeldbehörde für die Stadt Immenhausen ist der Landkreis Kassel. Die Anträge sind auch bei der Stadtverwaltung erhältlich und können über die Stadtverwaltung bei der Wohngeldbehörde eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei dem Landkreis Kassel unter http://www.landkreiskassel.de/cms07/dienstleistungen/084789/index.html.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Mietzuschuss
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Mietzuschuss
- Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen
- Miet- oder Nutzungsvertrag
- Nachweis über die Entrichtung der Miete der letzten drei Monate
Lastenzuschuss
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Lastenzuschuss
- Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen.
Bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages durch die Wohngeldbehörde angefordert
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen

Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen (05673) 503 - 131
(05673) 503 - 188