Personalausweise
Allgemeine Informationen
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht, wenn man sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen kann).
Seit dem 01.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet, der Ihnen ermöglicht, die Online-Ausweisfunktion zu benutzen. Ausführliche Informationen über das Dokument und dessen Funktionen erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal http://www.personalausweisportal.de//DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/der-personalausweis_node.html.
Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie auch einen neuen Personalausweis. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
- Personalausweisgebührenverordnung
Notwendige Unterlagen
- Reisepass/Personalausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Kindes
- Aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- Persönliches Erscheinen erforderlich
- Bei minderjährigen Kindern unter 16 Jahre:
Zustimmungserklärung beider Eltern oder Sorgerechtsnachweis des allein sorgeberechtigten Elternteils bzw. Negativbescheinigung
Bearbeitungsdauer
Im Regelfall ca. 3 - 4 WochenKosten
Personalausweis bei Antragstellung unter 24 Jahre 22,80 €
Personalausweis bei Antragstellung ab 24 Jahre 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Die jeweilige Gebühr ist um 13,00 € bzw. 30,00 € zu erhöhen, wenn der Personalausweis durch die Stadt Immenhausen als nicht zuständige Behörde ausgestellt wird.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen (05673) 503 - 132
(05673) 503 - 188
Formulare
Hinweise zum Sorgerecht und Meldevorgang
Personalausweis - Verlustmeldung
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
Zustimmungserklärung Ausweis/Pass für Kinder