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Personalausweise


Allgemeine Informationen

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht, wenn man sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen kann). Die Stadt Immenhausen stellt auf Antrag für mit Hauptwohnsitz in Immenhausen gemeldete Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Personalausweise aus.

Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet, der Ihnen ermöglicht, die Online-Ausweisfunktion zu benutzen. Ausführliche Informationen über das Dokument, die Online-Ausweisfunktion sowie dessen Funktionen erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal http://www.personalausweisportal.de
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen ab 24 Jahre 10 Jahre.
Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden, z. B. für Auslandsreisen.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie auch einen neuen Personalausweis. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Aktueller Reisepass/Personalausweis (oder Geburtsurkunde des Kindes, wenn für das Kind bisher noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde)

  • Digitales Passbild (auch Kinder / Kleinkinder / Babys)

    • Option 1: Die Passbildaufnahme wird bei der Stadtverwaltung während des Antragsprozesses vorgenommen. Da die Passbildaufnahme an einem Foto-Terminal erfolgt, empfehlen wir, für Kinder bis 8 Jahre die Aufnahme durch ein zertifiziertes Fotostudio vornehmen zu lassen.

    • Option 2: Passbildaufnahme bei einem zertifizierten Fotostudio. Nach der Fotoaufnahme erhalten Sie einen Data-Matrix-Code, den Sie zur Antragstellung mitbringen müssen. Ihr Foto kann dann über diesen Code aus einer Cloud abgerufen und in das Antragsverfahren integriert werden. Zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie u. a. hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

  • Persönliches Erscheinen erforderlich (auch Kinder / Kleinkinder / Babys)

  • Bei minderjährigen Kindern unter 16 Jahre:
    Zustimmungserklärung beider Eltern oder Sorgerechtsnachweis des allein sorgeberechtigten Elternteils bzw. Negativbescheinigung

  • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung, wenn der Personalausweis vor der Eheschließung beantragt werden soll (maximal 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)
     


Bearbeitungsdauer

Im Regelfall ca. 2 - 3 Wochen

Gebühren

Personalausweis bei Antragstellung unter 24 Jahre 27,60 €

Personalausweis bei Antragstellung ab 24 Jahre 46,00 €

Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Passbildaufnahme bei der Stadtverwaltung 6,00 €
Direktversand 15,00 €
Die jeweilige Gebühr ist um 13,00 € bzw. 30,00 € zu erhöhen, wenn der Personalausweis durch die Stadt Immenhausen aus wichtigem Grund („Notfall“) als nicht zuständige Behörde ausgestellt wird.
 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten (Kartenzahlung möglich).


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Fabio Marinho da Costa
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).