Personalausweise


Allgemeine Informationen

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht, wenn man sich mit einem gültigen Reisepass ausweisen kann).

 

Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet, der Ihnen ermöglicht, die Online-Ausweisfunktion zu benutzen. Ausführliche Informationen über das Dokument und dessen Funktionen erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal http://www.personalausweisportal.de

 

Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden, z.B. für Auslandsreisen.

 

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie auch einen neuen Personalausweis. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Im Regelfall ca. 2 - 3 Wochen

Gebühren

Personalausweis bei Antragstellung unter 24 Jahre 22,80 €

Personalausweis bei Antragstellung ab 24 Jahre 37,00 €

Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

 

Die jeweilige Gebühr ist um 13,00 € bzw. 30,00 € zu erhöhen, wenn der Personalausweis durch die Stadt Immenhausen als nicht zuständige Behörde ausgestellt wird.

 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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