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Hinweis zum Umgang mit anonymen Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Stadtverwaltung

In der letzten Zeit kommt es gehäuft vor, dass bei der Stadtverwaltung Immenhausen anonyme Beschwerden bzw. Anzeigen hinsichtlich mutmaßlich oder tatsächlich „falsch“ geparkter Fahrzeuge eingehen.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass wir derart erstatteten Anzeigen grundsätzlich nicht nachgehen und diesen auch gar nicht nachgehen können, da es anonymen Anzeigen v. a. im Bereich des ruhenden Verkehrs schlichtweg an der Zeugeneigenschaft (da Anzeigenerstatter/in anonym, Zeuge/Zeugin also unbekannt) und oftmals weiterer, tatrelevanter Informationen für eine Verfolgung fehlt.

 

Wenn man schon vermeintliche oder tatsächliche Ordnungswidrigkeiten oder andere Sachverhalte zur Anzeige bringen möchte, sollte man sich nicht hinter der Anonymität verstecken, sondern auch mit seinem Namen dafür einstehen. Dies wäre insbesondere natürlich auch aus dem Grund von Vorteil, da man dann seitens der Stadtverwaltung auch in die Lage versetzt würde, per Rückmeldung auf geschilderte Sachverhalte eingehen bzw. veranlasste Maßnahmen erläutern zu können. 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Fr, 21. April 2023

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