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Bauleitplanung der Stadt Immenhausen

Bauleitplanung der Stadt Immenhausen


Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“, Kernstadt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 über den Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“ entschieden und die Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird gemäß § 3 Plansicherstellungsgesetz (Plan-SiG) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. April 2023 bis einschließlich 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Stadt Immenhausen www.immenhausen.de (Rubrik: Rathaus > Aktuelles > Nachrichten) als PDF-Dokumente veröffentlicht und kann dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Magistrat der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen oder in elektronischer Form an vorbringen. Zusätzlich können Anregungen bei der Stadt Immenhausen nach telefonischer Terminvereinbarung (05673 / 503 - 0) zur Niederschrift gebracht werden. Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen, erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstags von 15.00 bis 17.30 Uhr) nur nach vorheriger Terminvereinbarung (+495673 / 503 - 0; E-Mail: ) möglich.

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht angegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Über dem großen Loh, Bei der Obersten Mühle“, genordet, ohne Maßstab

Oberste Mühle 1

Der Lageplan ist integraler Bestandteil der Bekanntmachung. Lageplan zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (gestrichelte Linie), genordert, ohne Maßstab:
Oberste Mühle 2

Immenhausen, den 03.04.2023
Der Magistrat der Stadt Immenhausen
gez. Lars Obermann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 06. April 2023

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