Corona-Hotspotregeln ab 20.01.2022
Da der Landkreis Kassel mit dem 19.01.2022 den dritten Tag hintereinander eine Inzidenz > 350 aufweist, gelten ab Donnerstag, 20.01.2022 die Hotspotregelungen des Landes Hessen.
Dies hat u. a. insbesondere zur Folge, dass in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen im Innenbereich die 2G+ Regel gilt und in Außenbereichen die 2G-Regel. Für Gaststätten besteht unabhängig von der Hotspot-Regelung ohnehin 2G+.
Alle Regelungen kurz, kompakt und verständlich auf einen Blick können auf der Homepage des Landes Hessen unter der Rubrik Regelungen aktuell eingesehen werden.
Die Hotspotregeln entfallen, wenn der Landkreis Kassel an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter der Inzidenz von 350 liegen sollte, ab dem darauffolgenden Tag.
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