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Negativnachweis in Innenräumen

Der Inzidenzwert im Landkreis Kassel liegt seit dem 18.08.2021 bei über 35. Aufgrund der steigenden Inzidenzen hat der Landkreis Kassel am 20.08.2021 eine infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus veröffentlicht, die ab dem 21.08.2021 in Kraft tritt.

 

Hiernach ist beim Eintreten in allen städtischen Einrichtungen in Innenräumen (Glasmuseum, Hallenbad, Gemeinschaftshäuser etc.) ab dem 21.08.2021 ein Negativnachweis vorzulegen. Der Negativnachweis kann in Form des sogenannten 3G-Nachweises erfolgen (Geimpft, Genesen oder Getestet).

 

Die gesamte Allgemeinverfügung können Sie unter Downloads unter weitere Informationen zu dieser Meldung einsehen.