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Fälligkeit der Hundesteuer

Wir bitten alle Hundehalter bzw. Hundesteuerpflichtigen um Beachtung, dass die Hundesteuer für das Jahr 2021 bereits zum 1. Juli 2021 zur Zahlung fällig gewesen ist. 

 

Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die bislang keine Abbuchungserlaubnis (SEPA-Lastschrift) erteilt haben, die Hundesteuer für das laufende Kalenderjahr (sofern nicht bereits geschehen) umgehend unter Angabe des individuellen Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Immenhausen zu überweisen. 
Das Kassenzeichen, den Zahlungsbetrag sowie die Konten der Stadt Immenhausen können dem Steuerbescheid entnommen werden. 
Für Steuerpflichtige, welche in diesem Jahr keinen neuen Hundesteuerbescheid erhalten haben, gilt der letzte Hundesteuerbescheid aus dem Jahr 2019 bzw. 2020 als Zahlungsgrundlage.

 

Für Fragen steht Frau Jessica Hellwig telefonisch unter 05673/503-141 bzw. per E-Mail unter gern zur Verfügung.

 

Fachbereich II – Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement