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Corona: Regelungen der Stufe 2 der Hessischen Landesregierung gültig ab 01.06.2021

Da im Landkreis Kassel seit fünf Tagen die Inzidenz unter 50 liegt, greift die sogenannte Stufe 2 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ab dem 01.06.2021. Es gelten über die Stufe 1 hinaus folgende Regelungen:

 

Kitas
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (wie bisher).

 

Schule
Jahrgangsstufen 1-13: Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche.

 

Alten- und Pflegeheime

Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test, keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohnenden im Bewohnerzimmer, keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag

 

Kinder- und Jugendarbeit (inkl. Ferienbetreuung) - AKKU
In Gruppen bis 50 Personen möglich. Betreuungspersonen sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige)

 

Kontaktregeln in der Öffentlichkeit
Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)

 

Kontaktregeln in der privaten Wohnung
Für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen wird eine Beschränkung auf zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene) empfohlen.

 

Erweiterte Maskenpflicht
Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske Innenräume und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können.

 

Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (Test nur noch innen erforderlich , außen nur noch eine Test-Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

 

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr, Bushaltestellen und Bahnhöfe (auch außen)
Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige)

 

Arbeitsgestaltung
Regeln aus der Bundesnotbremse bis 30.06.2021

 

Freizeit- und Amateursport
Generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben (Hygienekonzept) - Empfehlung: tagesaktueller Test; Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung

 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

 

Verkaufsstätten, Einzelhandel
Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige)

 

Gastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht (medizinische Masken, OP-, FFP2-Maske oder gleichwertige) für Personal sowie Gäste bis zum Platz bzw. außerhalb des Platzes, ausreichend Tischabstände (mind. 1,5m), Tischregeln entsprechend Kontaktregel, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich, Regeln für Außengastronomie wie für die Innengastronomie (Unterschied: tagesaktueller Test außen lediglich empfohlen)

 

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze
Unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche

 

Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung

 

Ausgangsbeschränkungen
keine