Amtliche Bekanntmachung: Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Immenhausen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat am 02. März 2021 gemäß § 42 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen, als Tag für die Durchführung der Direktwahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
der Stadt Immenhausen
den
26. September 2021
zu bestimmen.
Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl hat die Stadtverordnetenversammlung den
10. Oktober 2021
bestimmt.
Immenhausen, 03.05.2021
gez.
(Andrea Homberger)
Gemeindewahlleiterin