Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Amtliche Bekanntmachung: Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung

Die Gemeindewahlleiterin

der Stadt Immenhausen
34376 Immenhausen,                                                     26.11.2018


Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung

Von den am 06. März 2016 gewählten und vom Wahlausschuss am 11. März 2016 bestätigten Bewerberinnen und Bewerbern für

die Stadtverordnetenversammlung

ist Herr Joachim Sommer, Waitzrodt 5, 34376 Immenhausen vom Wahlvorschlag der Freien Liste Immenhausen (FL) von seinem Mandat zurückgetreten.
 

Somit stelle ich fest, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Liste Immenhausen (FL)

Frau Nicole Fehling, Osterbergstraße 69, 34376 Immenhausen

nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Immenhausen gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.


Die Einspruchsfrist beginnt am 30.11.2018

und endet am 14.12.2018.

 

Die Gemeindewahlleiterin

Jessica Hellwig