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Mitteilungen der Verwaltung in der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. August 2018

Vorlage 39/2018

Mitteilungen der Verwaltung
 

Projektbeteiligung am Förderantrag

„Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung" der Projektgemeinschaft REGION 2030 für das Projekt glas [haus] fabrik

Seitens des Magistrates wurde die Projektbeteiligung am Förderantrag „Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung" der Projektgemeinschaft REGION 2030 für das Projekt glas [haus] fabrik beschlossen.

Ziel ist die Förderung eines Modellprojektes durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), im Hinblick auf Vermarktung, Einbindung Bürger/innen und weiterer Beteiligten aus Handel und Wirtschaft in die Entwicklung der Kommune.

Beteiligte sind neben der Stadt Immenhausen, studio bläfield, GPI Bauatelier Immobilien GmbH, FLOW2B Marketing und FSG Group.

Inwieweit dieses Projekt bundesweit anerkannt wird bleibt abzuwarten.
 

Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen

Anerkennungsverfahren Förderschwerpunkte in der Dorfentwicklung 2018 – Auswahl des neuen Förderschwerpunktes im Landkreis Kassel

Bezugnehmend auf die damalige Nachfrage in der Stadtverordnetenversammlung wurde zwischenzeitlich eine Stellungnahme der Fachgebietsleitung Dorf- und Regionalentwicklung/Landtourismus eingeholt.

Bei den vorhandenen kommunalen Handlungsansätzen wurde für die Stadt Immenhausen die Höchstpunktzahl vergeben (gesamtkommunale Ebene), bei dem Kriterium „Gebäudeleerstand“ nur 0 Punkte, da der Gebäudeleerstand sehr gering ist. In allen anderen Bereichen wurde für die Stadt Immenhausen die mittlere Punktzahl ausgewählt, diese wird in den meisten Fällen mit „erkennbare Mängel“ bezeichnet. Somit entfiel die Mehrzahl der Punkte auf die Stadt Hofgeismar.


Reaktion des Landes Hessen hinsichtlich des gemeinsamen Antrages der Fraktion Freie Liste Immenhausen und CDU-Fraktion zur Abschaffung von Straßenbeiträgen

In der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2018 wurde der Antrag der beiden Fraktionen zur Abschaffung von Straßenbeiträgen einstimmig beschlossen. Mit Schreiben vom 28.02.2018 wurde von unserer Seite gemäß des Antrages die Staatskanzlei im Hessischen Landtag, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Regierungspräsidium Kassel und die Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel über die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2018 informiert und um ein Antwortschreiben gebeten.

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 20.03.2018 um Verständnis gebeten, dass die Behörde inhaltlich nicht den Stellungnahmen des Hess. Landtags und der Hess. Landesregierung vorgreifen will.

Eine Stellungnahme des Hess. Ministerium des Innern und für Sport ist am 28.06.2018 bei der Stadt eingegangen. Das Ministerium verweist auf das vom Hess. Landtag am 28.05.2018 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen. Bekanntlich haben hier die Regierungsfraktionen von CDU und die Grünen beschlossen, dass es zukünftig den Kommunen obliegt, ob sie Straßenbeiträge erheben oder nicht. Das Ministerium weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass sich die Regierungsfraktionen und die FDP sich gegen das von den LINKEN und der SPD geforderte Beitragserhebungsverbot entschieden, da damit die kommunale Selbstverwaltung geschwächt würde. Weiterhin geht das Ministerium in dem Schreiben auf die wesentlichen Inhalte des Gesetzes ein (Möglichkeit der Förderung bei Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen, Verlängerung der Ratenzahlung von 5 auf 20 Jahre, Verbesserung des Zinssatzes).

Das Ministerium weist abschließend darauf hin, dass mit dem Gesetz die kommunale Eigenverantwortung gestärkt wird. Eine Gemeinde besitze nunmehr eine größere Entscheidungsfreiheit bei der Schwerpunktsetzung, welche Einnahmequellen sie zur Aufbringung der Mittel zur Straßensanierung einsetzen will. Hierzu kann sich jeder selbst sein Urteil bilden. Im Übrigen wurde vom Ministerium offenbar vergessen, dass Schreiben zu unterschreiben. Aber gut, nach vier Monaten Bearbeitungszeit, kann dieses auch einmal passieren.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Hess. Landtag, Herr Thorsten Schäfer-Gümbel, hat mich hingegen in einem Schreiben am 24.05.2018 darauf hingewiesen, dass die SPD-Fraktion Mitte Mai einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenbeiträgen vorgelegt und damit auch dem oben genannten Antrag der Fraktionen von Freier Liste und CDU-Fraktion Immenhausen Rechnung getragen hat.

Von Seiten der Verwaltung wurde der Antrag der beiden o. a. Fraktionen somit entsprechend bearbeitet. Da die heutige Tagesordnung erneut einen Antrag enthält, der die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in unserer Stadt vorsieht, sollte sich das o. a. Thema zumindest in unserer Stadt bei entsprechender Annahme des Antrages erledigt haben.


Eingang des Zuwendungsbescheides des Bundesamtes für Verwaltungsdienstleistungen über die Gewährung einer Zuwendung für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit Schreiben vom 22.06.2018 ist der Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Verwaltungsdienstleistungen über die Gewährung einer Zuwendung für die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingegangen. Gewährt wird eine Zuwendung i. H. v. bis zu 4.934,64 €.

 

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen für Feuerwehrfahrzeuge und Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Mariendorf beim Land Hessen gestellt

Von Seiten der Verwaltung wurden Förderanträge zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW1) für die Feuerwehr Immenhausen und eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF10) für die Feuerwehr Mariendorf am 05.07.2018 gestellt. Der jetzige ELW ist Baujahr 2001 und das LF 8/6 ist Baujahr 1991.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen liegen bei der Beschaffung des ELW 1 in Höhe von 80.000,00 € und bei dem LF 10 in Höhe von 180.000,00 €. Wir hoffen, dass wir vom Land Hessen eine Bewilligung in Höhe von 30 % der zuvor genannten Kosten erhalten. Weiterhin wird eine 5 %ige Zuwendung des Landkreises Kassel erhofft. Angebote zu den Fahrzeugen liegen derzeit noch nicht vor, werden aber voraussichtlich die zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen. Im Investitionsprogramm sind für 2019 für das ELW 100.000 Euro und für das LF 10/6 150.000 Euro vorgesehen. Damals ging man noch davon aus, ggf. ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.

Für den möglichen Anbau und die funktionale Verbesserung des Feuerwehrhauses Mariendorf hat der Magistrat in seiner Sitzung am 23.08.2018 eine Antragsstellung zur Förderung des Landes beschlossen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei dem Anbau lediglich die Fahrzeughalle in Höhe von 85.000,00 € und eine Lagerfläche in Höhe von 20.000,00 € förderfähige Kosten beinhaltet.

Bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 105.000,00 € würde sich – eine Bewilligung des Landes vorausgesetzt – ein Zuschuss in Höhe von maximal 30 % = 31.500 € ergeben. Ggf. ist mit einer 5 %-igen Zuwendung (= 5.250 €) des Kreises zu rechnen, was jedoch nicht garantiert werden kann. Die Kosten für die o. a. Maßnahme belaufen sich lt. aktuell vorliegender Kostenschätzung des Architekturbüros Ackerbauer auf ca. 353.000 €. Somit beträgt der Eigenanteil der Stadt lt. heutigem Stand ca. 316.250 €. Im Investitionsprogramm des Jahres 2019 sind bekanntlich nur 160.000 Euro für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses Mariendorf enthalten.

Entsprechende Mittel sollen lt. Beschlussfassung des Magistrats in den Entwurf des Haushaltes 2019 eingestellt werden.

 

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses beim Land Hessen aus dem SWIM-Programm gestellt

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 die Anmeldung von Vorhaben für das Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) des Landes Hessen für das Hallen- und Freibad beschlossen.

Es wurde ein Förderantrag für die beiden Maßnahmen Sanierung der Filteranlagen und die funktionale Verbesserung des Hallen- und Freibades für insgesamt ca. 890.000 Euro netto gestellt. Mittel hierfür sind im Investitionsprogramm 2019 enthalten. Auch hier ist eine Förderung in Höhe von maximal 30 % des Landes Hessen möglich. Es bleibt aber abzuwarten, ob unsere Stadt überhaupt für eine mögliche Förderung in Betracht gezogen wird, weil der Landkreis Kassel hierzu eine Prioritätenliste erstellt und erst danach eine etwaige Förderzusage durch das Land Hessen erfolgen würde. Darüber hinaus müssten hierfür dann weitreichende Unterlagen (u. a. Wirtschaftlichkeitsberechnungen) vorgelegt werden. Eigentlich sollte klar sein, dass öffentliche Bäder ohnehin nicht kostendeckend arbeiten können.

 

Bürgerbefragung für die Stadt Immenhausen zur Erstellung des neuen Marketingkonzeptes

Der Fragebogen wurde mit dem aktuellen Stadtboten an die Haushalte verteilt. Außerdem liegt der Fragebogen im Eingangsbereich des Rathauses aus und ist auf der Homepage bereit gestellt.

Ziel dieser Kurzbefragung ist, die Einschätzungen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Immenhausen zu wichtigen Zukunftsthemen zu erhalten. Das Ganze geschieht im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Marketingkonzeptes für die Stadt Immenhausen. Die Firma Region 2030 hat in den letzten Monaten eng mit der Stadt Immenhausen zusammengearbeitet und bereits mit einigen Mandats- und Funktionsträgern unserer Stadt im Vorfeld viele Gespräche hierzu geführt.

Erste Ergebnisse sollen einem bestimmten Teilnehmerkreis am 06.09.2018 präsentiert werden.

Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, an der Befragung teilzunehmen.

 

Mögliche Ausdehnung des Tarifgebiets Kassel-Plus auf die Stadt Immenhausen

Am 24.04.2018 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Antrag der SPD-Fraktion „ Zur Verbesserung der Preisgestaltung des NVV “ beschlossen.

Der Geschäftsführer des NVV, Wolfgang Rausch, hat wie folgt geantwortet:

Mögliche Ausdehnung des Tarifs Gebietes Kassel-Plus auf die Stadt Immenhausen.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

danke für Ihr Schreiben vom 23.07.2018, das ich urlaubsbedingt erst heute beantworte.

Wenn Immenhausen in das Tarifgebiet Kassel Plus eingegliedert würde, entstünde dem NVV ein Verlust von 51.000,- € pro Jahr. Dieser dynamisiert sich mit den Fahrgeldsteigerungen in kommenden Jahren.

Wir haben uns jedoch dazu entschieden, das Fahrpreisthema ganzheitlich zu behandeln und zu prüfen, wie wir es zukunftsfähig neu gestalten sollten. Dabei spielen viele Fragen eine Rolle.

Hier einige Beispiele: Ist die Entfernung wirklich der gerechteste Maßstab für die Preisgestaltung? Muss bei der Preisbildung das Angebot berücksichtigt werden (heute zahlt der Kunde für eine 20 km lange Fahrt mit dem Bus genauso viel wie für eine gleich lange, aber deutlich schnellere und attraktivere Bahnfahrt)? Wie kann der „ Tarifdschungel “ gelichtet werden? Welche Rolle spielen „ Flatrates „ (eine Fahrkarte für ein großes Gebiet)? Wie bekommt man die Probleme an den Tarifgrenzen in den Griff? Ist es zielführend, den Gelegenheitskunden die teuersten Fahrkarten anzubieten? Welches Tarifsortiment benötigen wir überhaupt?

Wir haben uns dazu entschlossen, diese und weitere Fragen intensiv zu prüfen und streben deshalb jetzt keine Lösungen für einzelne Gemeinden an.
 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rausch