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Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässern im Landkreis Kassel

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)8 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 Hessisches Wassergesetz (HWG)5 ergeht folgende Allgemeinverfügung:


Die Entnahme von Wasser für Bewässerungszwecke aus oberirdischen Gewässern wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt. Das Verbot gilt für Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauches nach § 25 Satz 1 WHG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 1 HWG und des Eigentümer- und Anliegergebrauches gemäß § 26 WHG in Verbindung mit § 21 HWG. Das Verbot gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde.

Von diesem Verbot ausgenommen bleiben bis auf weiteres die Gewässer Fulda und Weser.

Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden.

Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1. dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)7 im öffentlichen Interesse angeordnet.



Gründe:

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit mit hochsommerlichen Temperaturen haben sich flächendeckend sehr niedrige Wasserstände in den Gewässern des Landkreises eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Durch geringe Abflüsse und die starke Erwärmung des Wassers ist die Lebenssituation von Fischen und anderen Gewässerorganismen bereits schlecht. Sie wird insbesondere in kleineren Gewässern durch Wasserentnahmen weiter verschlechtert bis hin zur Gefahr des Absterbens.

Die Gewässer Fulda und Weser bleiben wegen der mit der Bewirtschaftung der Edertalsperre verbundenen abgabeabhängigen Wasserführung derzeit in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel ausgenommen.

 

Diese Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Diese Verfügung sowie Ihre Begründung mit Rechtsbehelfsbelehrung kann bei dem Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss – Fachbereich Bauen und Umwelt – Fachdienst Wasser- und Bodenschutz -, Dienststelle Richard-Roosen-Str. 11, 34123 Kassel, eingesehen werden.

 

Kassel, den 09.08.2018

Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel

Fachbereich Bauen und Umwelt

 

Andreas Siebert

Erster Kreisbeigeordneter