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Informationspflicht über vorhandene Bleileitungen

Trinkwasser wird bleifrei – Neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser

Durch die neuen Grenzwerte für Blei im Trinkwasser vom 1. Dezember 2013 sind Bleirohre als Trinkwasserleitungen nicht mehr erlaubt und mussten ausgetauscht werden.
Seit dem 1. Dezember 2013 ist ein neuer abgesenkter Grenzwert für Blei von 10 rμg/l in Kraft. Der Bleigrenzwert wurde über 15 Jahre von 0,45 μg/l bis zu dem jetzt gültigen Grenzwert von 10 rμg/l schrittweise abgesenkt. Da die Werte in Leitungen aus in der Regel höher sind, mussten diese gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden.
Für den öffentlichen Bereich wird der genannte Wert bereits jetzt deutlich unterschritten. Der Wert beträgt aktuell weniger als 0,005 mg/l – technische Messgrenze der jetzigen Laboruntersuchungen.
Dennoch bestehen im Versorgungsgebiet noch einige Hausanschlussleitungen aus Blei. Dort gilt, dass ein solcher Grenzwert - nach allgemeiner Auffassung - nur dann sicher eingehalten werden kann, wenn keine Bleileitungen mehr für den Transport des Wassers genutzt werden.
Daher sieht die am 1. November 2011in Kraft getretene Fassung der Trinkwasserverordnung vor, dass der Betreiber die Verbraucher über noch vorhandene Bleileitungen informieren muss.
Betroffen sein können vor allem ältere Häuser aus der Vorkriegszeit, allerdings wurde bis Anfang der 70iger Jahre Blei als Installationsmaterial in der Region noch vereinzelt verwendet.
Den Eigentümern von Gebäuden vor 1974 wird dringend empfohlen, falls bisher noch nicht geschehen, ihr Eigentum auf bleihaltige Installationsmaterialien überprüfen zu lassen und falls Bleileitungen noch in Betrieb sind unverzüglich mit dem Austausch zu beginnen.

Wie können Sie feststellen, ob die Trinkwasserrohre in Ihrem Haus noch aus Blei sind?
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
 Befragung des Hauseigentümers
 Kontrolle der sichtbaren Leitungen, z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler (Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau.)
 Hinzuziehen eines Fachbetriebes des Sanitär- und Heizungshandwerks
 Messung des Bleigehalts im Wasser (vor der Probenentnahme sollte das Wasser etwa vier Stunden in der Leitung gestanden haben; reine Laborkosten ca. 15 €, bei Probenentnahme durch eine anerkannte Untersuchungsstelle ca. 50 bis 100 €).
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Für Rückfragen steht Ihnen der technische Geschäftsführer Herr Bernd Horstmann unter der Rufnummer 05673/503160 oder die Wasserwerker unter der Rufnummer 05673/2827 gern zur Verfügung.