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Amtliche Bekanntmachtung des Magistrates der Stadt Immenhausen als Umlegungsstelle

In der Baulandumlegung für das Baugebiet „Frettholz 4. BA“ wird gemäß § 71 (2) Baugesetzbuch in der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan (Umlegungsbeschluss vom 04.05.2017) für alle räumlichen Teile der Ordnungsnummern 1 bis 6 am 03.07.2017 unanfechtbar geworden ist.

Die sachlichen Teile (Geldleistungen) des Umlegungsplanes der Ordnungsnummern 1 bis 6 sind von der Teilinkraftsetzung nicht betroffen.

 

Gemäß § 72 (1) des Baugesetzbuches wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ferner schließt diese Bekanntmachung die Einweisung der

neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

 

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Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der räumlichen Teile des Umlegungsplanes können Sie innerhalb eines Monats bei dem Magistrat der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen (Umlegungsstelle) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erheben. Der Widerspruch sollte einen bestimmten Antrag und eine Begründung enthalten.

 

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Magistrat der Stadt Immenhausen

Umlegungsstelle

Immenhausen, 03.11.2017

gez.

Jörg Schützeberg

Bürgermeister

 


 

Der Bekanntmachungstext mit Umlegungskarte kann nachstehend als pdf-Datei heruntergeladen werden.