Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindewahlleiterin
der Stadt Immenhausen 34376 Immenhausen,
08.08.2017
Feststellung von Nachrückern in die Stadtverordnetenversammlung
Von den am 06. März 2016 gewählten und vom Wahlausschuss am 11. März 2016 bestätigten Bewerberinnen und Bewerbern für
die Stadtverordnetenversammlung ist Herr Yves Kleinsimon, Dorfstraße 22, 34376 Immenhausen vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) von seinem Mandat zurückgetreten.
Somit stelle ich fest, dass an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD),
Herr Sven Hebestreit, Über der Kampwiese 37, 34376 Immenhausen, nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Immenhausen gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Einspruchsfrist beginnt am 18.08.2017 und endet am 01.09.2017
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Andrea Homberger