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Widerrechtliche Ablagerung von Grünabfällen in der Gemarkung

In der letzten Zeit konnte vermehrt festgestellt werden, dass Gartenabfälle wie Grün- und Heckenschnitt widerrechtlich in der Gemarkung abgelagert werden. Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich jedoch als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal, denn auch pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden. Denn Wald- und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört. Mit der illegalen Entsorgung können auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können. Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen somit die ursprüngliche Pflanzenwelt. Zudem können Ablagerungen an Gräben oder im Uferbereich von Bächen und Flüssen weggeschwemmt werden und an anderer Stelle, z.B. vor Brücken oder Straßendurchlässen, Hindernisse bilden. Infolgedessen kann es zu unvorhersehbaren Überschwemmungen mit gravierenden Folgen kommen. Abfälle, auch Gartenabfälle, in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lassen weitere Ablagerungen nicht lange auf sich warten, was weder für die Anlieger, Landwirrte noch für Spaziergänger ein schöner Anblick ist. Grün- bzw. Gartenabfälle sind daher – wenn man nicht selbst kompostiert – ausschließlich über die Biotonne oder die örtliche Kompostierungsanlage zu entsorgen.

Fachbereich IV – Soziale und staatliche Aufgaben

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Veröffentlichung

Immenhausen
Mo, 22. Mai 2017

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