Vorfahrtregelung im Einmündungsbereich Kampweg / Ziegeleiweg
Mit der Verkehrsfreigabe der Haltestelle Schulzentrum wurde der Ziegeleiweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt. Damit einhergehend hat sich auch die Vorfahrtregelung im Einmündungsbereich Kampweg / Ziegeleiweg geändert. Einige Verkehrsteilnehmer scheinen diese Veränderung noch nicht verinnerlicht zu haben, so dass wir noch einmal auf die neue Regelung hinweisen möchten: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in einen anderen, „übergeordneten“ öffentlichen Verkehrsbereich einfahren möchte (z. B. eine Tempo-30-Zone), hat in jedem Fall den anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu gewähren. Das Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ entfaltet in diesem Fall die Wirkung eines „STOP-Schildes“. Dies bedeutet, dass in dem Einmündungsbereich Kampweg / Ziegeleiweg die Vorfahrtregelung rechts vor links nicht gilt. Der Verkehr im Kampweg hat hier gegenüber dem aus dem Ziegeleiweg ausfahrenden Verkehr Vorfahrt. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Brede unter der Telefonnummer 503-136 zur Verfügung.
Fachbereich IV
Soziale und staatliche Aufgaben