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Bekanntmachung

Es wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) bekannt gemacht, daß der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Am Ahlberg 15“ in der Gemarkung Mariendorf, Flur 4 (Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 23.02.2017) am

 

07.04.2017

 

unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke bzw. Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2

Baugesetzbuch).

 

Immenhausen, den 13.04.2017

Magistrat der Stadt Immenhausen

Marktplatz 1

34376 Immenhausen

-Umlegungsstelle –

gez. Jörg Schützeberg

Bürgermeister