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Auszüge aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Februar 2017

Teil A – Ohne Beratung

 

 

Vorlage 01/2017

Mitteilungen der Verwaltung

 

Bürgermeister Schützeberg trägt die nachstehenden Mitteilungen vor:

 

Haushaltsbegleitantrag der FL Fraktion im Stadtparlament der Stadt Immenhausen

Einführung von EDV gestützten Handgeräten zur Erfassung des Wasserbrauches – Endverbraucher

 

Bezugnehmend auf den genannten Begleitantrag wurde der ZKD Immenhausen-Espenau mit Schreiben vom 23.01.2017 um die Prüfung des genannten Sachverhaltes gebeten.

Wie bekannt, wird im Vorstand des ZKD Immenhausen-Espenau z. Zt. die Umrüstung der mechanischen Wasseruhren zu einem elektronischem Messverfahren geprüft. Mit einer solchen Umrüstung können die Daten direkt – ohne Ablesung im Gebäude – ausgelesen und verarbeitet werden. Wir bitten hierzu um Kenntnisnahme. Nach Mitteilung der Entscheidung des ZKD Vorstandes kann eine abschließende Bearbeitung des Begleitantrages erfolgen.

 

 

Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2017

Produkt: 1254110 – Verkehrsanlagen, Konto 09610

Antrag der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 bezüglich Aufnahme eines Ansatzes zur Aufstellung von 2 Straßenlampen bei der Zufahrt zur Freizeitanlage „Großes Loh“

 

Bezugnehmend auf die o. g. Beschlussfassung wurde ein Betrag von 5.000,00 EUR für die Aufstellung von 2 Straßenlampen im Haushalt 2017 veranschlagt.

Nach einer erstellten Kostenberechnung zur Erweiterung des Straßenbeleuchtungskabels sind für die Umsetzung der Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 12.200,00 EUR (brutto) zu erwarten. Die Erweiterungslänge sind ca. 180 m.

Die Stadtverordnetenversammlung wird im Rahmen der Beratungen zum ersten Nachtragshaushalt 2017 um eine abschließende Entscheidung gebeten.

Sollte die Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden bedarf es einer Einzelbeschlussfassung ggf. zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.04.2017.

 

 

Eingang der Genehmigung des Haushaltes 2017 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel

 

Am 27.01.2017 ist die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel des veranschlagten Gesamtbetrags der Kredite, der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Kassenkredite für den Haushalt 2017 eingegangen.

In diesem Jahr musste dem Haushalt bereits ein sehr umfassender Finanzstatusbericht beigefügt werden, bei dem die Kommunalaufsicht noch intensiver die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt überprüft. Die Vorlage ist ab dem Haushalt 2018 verpflichtend, sollte jedoch zu Übungszwecken bereits dem jetzigen Haushalt beigefügt werden. Hintergrund ist eine vom Landtag entsprechende Beschlussfassung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO – Muster 22).

Die Genehmigung der o. a. Bereiche ist ohne Einschränkungen von Seiten der Kommunalaufsicht erfolgt. Jedoch weist die Kommunalaufsicht insbesondere auf die gerade am 20.12.2016 vom Landtag beschlossene Änderung des § 3 Abs. 3 der GemHVO hin. Hiernach heißt es: "Die Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit soll mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können." Unsere Stadt hat lt. Haushaltsplan 2017 einen Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 589.400 Euro ausgewiesen. Dem stehen jedoch ca. 1,15 Mio. Euro an Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten (ohne die Darlehen der Philippstiftung) entgegen.

Der Überschuss aus dem Ergebnishaushalt müsste sich somit um 563.400 Euro erhöhen oder die Tilgung vermindert werden. Letzteres ist schwer möglich, weil die Darlehen alle langfristig abgeschlossen sind und sich aufgrund von Neuaufnahmen und der vorgesehenen Maßnahmen sich der Betrag eher noch erhöhen wird. Es sollte aber auch nicht unser Ziel sein, die Laufzeiten der Darlehen noch weiter zu verlängern, weil hierdurch höhere Zinsaufwendungen entstehen und darüber hinaus die zukünftigen Generationen damit belastet werden.

Wir sollten eher daran denken, nur das Notwendigste im Finanzhaushalt durchzuführen und nicht das Wünschenswerte. Durch die vielfältigen Maßnahmen in der Vergangenheit, die überwiegend auch über Darlehen finanziert werden mussten, steht die Stadt in der Schwierigkeit, diese Darlehen auch bedienen zu müssen. Hierauf wurde in der Vergangenheit vom Fachbereich II mehrfach hingewiesen.

Die Thematik hinsichtlich des geringen Zahlungsmittelflusses aus lfd. Verwaltungstätigkeit wurde darüber hinaus von FBK Obermann bereits bei der Einbringung des Haushaltes 2017 in der Präsentation in einer Folie angesprochen. Ab dem Haushalt 2018 ist die o. a. Regelung gemäß der Übergangsvorschrift des § 60a GemHVO bindend. Insofern bedarf es weiterer Konsolidierungsbemühungen. Ich rufe daher alle Fraktionen auf, hier entsprechend tätig zu werden und Vorschläge einzubringen.

Die Anmerkungen der Kommunalaufsicht bezüglich der Kreditaufnahme 2017 (hier stehen noch ca. 1,2 Mio. Euro aus 2016 zur Verfügung) und hinsichtlich des Investitionsprogrammes wurden zur Kenntnis genommen. Letzteres wird im Haushalt 2018 ausführlicher abgebildet.

Letztlich können wir froh sein, die Genehmigung so frühzeitig erhalten zu haben. Durch die fehlende Vorlage von Jahresabschlüssen bei anderen Kommunen erhalten diese oftmals aktuell keine Genehmigung und befinden sich somit in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 99 Hessische Gemeindeordnung.

 

 

Lesung über das Schicksal der jüdischen Ärztin Dr. Lilli Jahn aus Immenhausen

 

Als 2002 die Biografie der jüdischen Ärztin Dr. Lilli Jahn aus Immenhausen durch Ihren Enkelsohn Dr. Martin Doerry veröffentlicht wurde, überschlugen sich die Pressemitteilungen in regionalen und überregionalen Tageszeitungen sowie in verschiedenen Illustrierten. Im November 2002 wurde in der Jahnturnhalle erstmals eine Lesung mit Dr. Doerry und zwei Schauspielerinnen durchgeführt, bei der 560 Gäste anwesend waren.

Das Buch „Mein verwundetes Herz – Das Leben der Lilli Jahn“ erzählt anhand des Briefwechsels zwischen Frau Dr. Jahn und ihren Kindern ein erschütterndes Schicksal, das im Juni 1944 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau für die fünffache Mutter mit dem Tod endete.

Auf Initiative von Frau Frömming, Kulturschmiede Mariendorf, dem Förderverein der Lilli-Jahn-Grundschule und der Stadt Immenhausen wird am 25. März 2017, 15.00 Uhr, Jahnturnhalle Immenhausen, eine zweite Lesung veranstaltet, bei der Dr. Martin Doerry und Andrea Wolf aus der Biografie lesen werden. Da wir auch diesmal mit einem großen Publikumsinteresse rechnen, werden in der Jahnturnhalle 500 Plätze zur Verfügung stehen. Der Eintrittspreis beträgt 2,00 €, damit jeder die Möglichkeit zur Teilnahme hat. Der Kartenvorverkauf im Rathaus und im Glasmuseum hat am 6. Februar begonnen. Beteiligen wird sich auch diesmal wieder die Vellmarer Buchhandlung ‚Büchereck am Rathaus‘, die einen Bücherverkauf anbieten wird, Plakate aushängt und auch Karten verkaufen möchte. Der Erlös der Veranstaltung wird der Gedenkstätte Breitenau gespendet.

 

 

Bürgerversammlung am 22.02.2017 im Glasmuseum

 

Am 22.02.2017 findet um 19.00 Uhr im Glasmuseum eine Bürgerversammlung statt. Hierzu sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

- Mitteilungen der Verwaltung

- Information über die baulichen Sanierungsarbeiten Glasmuseum

Vorstellung zur möglichen Einrichtung eines energetischen Förderprogramms für die „Altstadt“ Immenhausen („Quartiersmanagement“)

- Information über die Planungen zur Sanierung des Gemeinschaftshauses Immenhausen

- Anfragen aus der Bürgerschaft

 

 

Seniorenkarneval am 19. Februar 2017

 

Der diesjährige Seniorenkarneval findet am Sonntag, den 19. Februar 2017 um 14.00 Uhr in der Jahnturnhalle statt. Eingeladen werden hierzu alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits das 70. Lebensjahr erreicht haben. Dankenswerterweise hat sich die Abt. Fußball der TSV 1889/06 Immenhausen e. V. erneut bereit erklärt, das Programm für die Veranstaltung zusammen zu stellen und bei der Organisation zu helfen. Hierfür, wie auch allen anderen Mitwirkenden und Helfern, danke ich bereits im Vorfeld für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.

 

 

Verlagerung der Zuständigkeit bei Kirchenaustritten von den Amtsgerichten auf die Kommunen ab 01.03.2017

 

Durch das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts vom 24.01.2017 können Einwohnerinnen und Einwohner ihren Austritt aus der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts ab 01.03.2017 bei der jeweiligen Gemeinde erledigen. Bisher war dieses nur beim zuständigen Amtsgericht möglich. Mit diesem Gesetz wurde eine weitere Aufgabe auf die Kommunen verlagert. Für die Amtshandlung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Aktuell stehen noch keine entsprechenden Formulare zur Verfügung. Wir hoffen, dass uns dieses bis 01.03.2017 zur Verfügung gestellt wird.

 

 

Sachstand Erneuerung Lüftung Ratskeller mit Schließung Gaststätte

 

Im Rahmen der Erneuerung und Ertüchtigung der in die Jahre gekommenen Lüftungsanlage in der Küche des Ratskellers Immenhausen bleibt die Gaststätte im Zeitraum vom 12.03.2017 bis 31.03.2017 geschlossen.

Insgesamt sind für die baulichen Maßnahmen 60.000,00 EUR veranschlagt.

Die Bauausführung erfolgt durch einen örtlichen Fachbetrieb.

Mit der Maßnahme wird eine deutliche und bemerkbare Verbesserung der Abluftverhältnisse und der Geruchsbelastung zu den anfallenden Bratgerüchen im Küchenbetrieb erfolgen.

 

 

Mögliche Bebauung des Gebietes im Kampweg

 

Nach Gesprächen mit den Eigentümern der Grünfläche im Kampweg sind diese zu einem Verkauf der Flächen bereit, sodass hier ein neues kleineres Baugebiet gegenüber der Freiherr-vom-Stein-Schule entstehen kann. Die Stadt wird das Umlegungsverfahren nunmehr zeitnah vorantreiben. Die beiden zu bebauenden Grundstücke haben eine Fläche von insgesamt ca. 9.000 qm. Nach den derzeitigen Planungen können hier voraussichtlich ca. 10 Baugrundstücke entstehen.

Die fußläufige Verbindung zu den Schulen sowie den Einkaufs- und Sportstätten der Stadt sind mit Sicherheit attraktiv für zukünftige Bauherren.

 

 

Prüfauftrag der SPD Fraktion zur Ermittlung der Kosten für die Beheizung des Freibades in der Sommersaison - Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2017

 

Bezugnehmend auf den Prüfauftrag hat der Magistrat am 09.02.2017 das Ergebnis des Prüfauftrages zur Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für die Beheizung des Freibades festgestellt.

Das Ergebnis wurde Ihnen in Vorbereitung der heutigen Sitzung bereits übermittelt und gilt somit als eingebracht.

 

 

Information über einen Prüfantrag der Fraktion Freie Liste bezüglich der möglichen Unterzeichnung einer Charta der „100 Kommunen für den Klimaschutz“

 

Auf die Vorlage 64/2016 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird verwiesen.

Das Projekt der Nachhaltigkeitsstrategie „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“ startete bereits im Jahr 2009 mit dem Ziel, mindestens 100 Kommunen für die Unterzeichnung einer Klimaschutz-Charta zu gewinnen, um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in hessischen Kommunen zu schaffen und zu fördern, sowie langfristiges Handeln in diesem Sinne zu etablieren.

Kommunen und Landkreise, die die Charta des Projekts unterzeichnen, verpflichten sich damit, auf der Basis einer selbst zu erstellenden CO2-Bilanz einen kommunalen Aktionsplan mit Maßnahmen für den Klimaschutz zu erstellen. Sie dokumentieren die Umsetzung ihrer beschlossenen Maßnahmen, bewerten die Emissionsentwicklung im Hinblick auf die umgesetzten Maßnahmen und unterrichten darüber die Öffentlichkeit.

Mit diesen Maßnahmen sollen der kommunale Energiebedarf gemindert, die Energieeffizienz erhöht, regenerative Energieträger verstärkt eingesetzt und die Treibhausgasemissionen vermindert werden. Seit dem 03.11.2016 trägt das Projekt den Titel "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen".

Um den kommunalen Energiebedarf zu mindern, gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Gebäudemanagement, im Beschaffungswesen, in den kommunalen Unternehmen, sowie bei der Bauleitplanung und im Bereich der Stadtentwicklung.

Die Charta-Kommunen werden bei der Erstellung der CO2-Startbilanz unterstützt und können ein EDV-Tool zur CO2-Bilanzierung ein Jahr lang kostenfrei nutzen. Eine vom Projekt beauftragte Fachstelle bietet Beratung an für die Charta-Kommunen bei der Erstellung ihrer CO2-Bilanzen, bei der Ausarbeitung ihrer Aktionspläne und bei der Suche nach Fördermitteln für die Umsetzung ihrer Klimaschutzmaßnahmen. Die Fachstelle organisiert darüber hinaus für die Charta-Kommunen regionale Klimaschutz- und Energieforen, die für den interkommunalen Informationsaustausch und die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen Nachbarkommunen und Landkreisen eine Plattform bilden. Zusätzlich werden Informationsveranstaltungen zu Förderinstrumenten des Landes und des Bundes durchgeführt. Hierzu erhalten die Projektkommunen auch regelmäßig einen Newsletter vom Ministerium und der Fachstelle. Die Charta-Kommunen können außerdem Projekte durchführen, die durch das Klimaschutzministerium konzipiert oder finanziert werden, wie die Teilnahme am Projekt "Stadtradeln" des Klimabündnisses.

Einerseits bindet die Erstellung der CO2-Bilanz, die Aufstellung und Fortschreibung eines kommunalen Aktionsplans sowie die entsprechenden Dokumentationen der Umsetzung geplanter Maßnahmen wiederum zusätzlich personelle Kapazitäten. Anderseits profitiert man aber von den entsprechenden Fördermöglichkeiten auch nur dann, wenn man den zuvor genannten Vorgaben nachkommt bzw. werden Teilnehmerkommunen lt. der Energie 2000 e. V. bei Fördermöglichkeiten bevorzugt behandelt.

Bezugnehmend auf den Prüfantrag hat der Magistrat am 09.02.2017 das Ergebnis festgestellt.

 

 

Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „der Wolfsgarten“ ST Holzhausen

Mit Verfügung vom 10.02.2017 wurde die o.g. Bauleitplanung vom Regierungspräsidium Kassel genehmigt und kann somit als Satzung in Kraft getreten werden. Gegen eine Bebauung bestehen nunmehr keine Hindernisse mehr.

 

 

Besuch aus der Partnerstadt Montaigu vom 25.05. bis 27.05.2017 und Durchführung eines Stadtfest in Immenhausen am 27.05.2017

 

Bürgerinnen und Bürger aus der Partnerstadt Montaigu werden unsere Stadt vom 25.05. bis 27.05.2017 besuchen. Hierfür werden noch Gastfamilien gesucht. Interessierte sollen sich an den Städtepartnerschaftsverein wenden. Am 27.05.2017 wird in diesem Zusammenhang das Stadtfest „Sommer in der Stadt“ im Entenloch gefeiert.

 

 

Vorlage 02/2017

Beratung und Beschlussfassung über die geprüfte Jahresrechnung und über die Entlastung des Magistrats gemäß § 113 und § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2015

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die von der Revision des Landkreises Kassel geprüfte Jahresrechnung und erteilt gelichzeitig dem Magistrat die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 114 HGO.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 03/2017

Grundstücksangelegenheiten

Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Verkaufspreises für die elf Baugrundstücke im Baugebiet Frettholz, 4. BA

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der Verkaufspreis für die elf Grundstücke im Baugebiet Nr. 31, 4. BA Frettholz, auf 95,00 Euro/qm festgesetzt wird.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 04/2017

Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Im Frettholz, Vor dem Holzhäuser Tore, Über der Ziegelhütte, Auf der Gänsebreite“ – Kernstadt Immenhausen - Einstellung des Bauleitplanverfahrens

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.5 „Im Frettholz, Vor dem Holzhäuser Tore, Über der Ziegelhütte, Auf der Gänsebreite“ – Kernstadt - wird eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 05/2017

Anfrage der CDU-Fraktion bzgl. Voruntersuchungen wegen Sanierung/Umbau Hartplatz

 

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

StV. Dietrich (CDU) trägt die Anfrage im Wortlaut vor (diese sind jeweils fett gedruckt).

Die eingereichte Anfrage wird wie folgt durch den Bürgermeister beantwortet:

Betreffend des Hartplatzes ist seitens der Verwaltung bisher nur eine gleichlautende Nachfrage durch ein Magistratsmitglied in der Sitzung am 12.01.2017 und der entsprechenden Beantwortung in der nächst folgenden Sitzung am 25.01.2017 bekannt.

Weitere Anfragen liegen/lagen nicht vor.

Aus diesem Grund fragen wir heute - nochmals - den Magistrat / die Verwaltung:

Wie ist der allgemeine Zustand des Tennenplatzes vom Aufbau her - wurden weitere Probebohrungen bzw. Untersuchungen der Filter- und Tragschicht durchgeführt?

Der Unterbau des bisherigen Tennenplatzes ist für die mögliche Sanierung bzw. eine Umwandlung geeignet. Weitere Probenahmen und Laboranalysen wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

Sind diese beiden oberen Schichten des Platzes weiter nutzbar oder müssen sie erneuert werden?

Wie bereits in der ersten Antwort enthalten ist der Untergrund weiterhin nutzbar.

Ggf. ist für die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz ein Abtrag wirtschaftlicher – Angleichung an Bestand des Spielfeldrandes – als ein Aufbau auf dem Bestand mit der Folge die Nebenbereiche auffüllen zu müssen.

Wie ist der Zustand der Drainage - wurde zwischenzeitlich eine Besichtigung I TV-Befahrung/Spülung vorgenommen und mit welchem Ergebnis?

Für die flächenhafte Untersuchung der Dränage wäre eine Aufwendung von 5.400,00 EUR erforderlich geworden. Grundlage des bestehenden Rahmenvertrages und den Aufwendung für die Prüfung des Rasenplatzes im Bernhardt-Vocke-Sportstadion im letzten Jahr.

Weiterhin hätte das Ergebnis nur eine Feststellung des Bestandes vor der Befahrung – z. T. mit schweren Baumaschinen – gewährleistet. Eine Nachuntersuchung ca. 2.400,00 EUR wäre dennoch erforderlich.

Die Aufwendung - nach Kostenberechnung – für die Erneuerung der Dränagen nur im Spielfeldbereich belaufen sich auf max. 10.000,00 EUR. Aus dem genannten Grunde erfolgt keine flächenhafte Untersuchung. Statt der Untersuchung ist der Austausch vorgesehen. Die Hauptsammler um die Spielfläche werden mit eigenem Personal geprüft.

Wie ist der Zustand der Beregnungsanlage - wurde inzwischen eine Besichtigung/ Funktionsprüfung vorgenommen und eine Stellungnahme des Herstellers der Bestandsanlage eingeholt?

Ja und Ja.

Wie lautet diese?

Austausch des gesamten Systems und Einrichtung einer eigenen Druckstation für den Kunstrasenplatz. Kosten 37.416,75 €.

Die Reaktivierung als hydraulische Beregnung für die Bewässerung des Tennenplatzes wird nicht vorgeschlagen und ist nach Abstimmung mit den Nutzern auch nicht vorgesehen.

Alternativ ist hier der Rückbau vorgeschlagen. Beregnungskörper im Spielfeldbereich vorgesehen.

Wie ist der Zustand der Flutlichtanlage - kann sie tatsächlich weiterverwandt werden und ist eine Nachrüstung mit einer Blitzschutzanlage sowie eine Umrüstung auf LED-Beleuchtungsmittel angesagt?

Die Weiterverwendung ist möglich. Eine Nachrüstung zum Überspannungsschutz ist erforderlich. Eine Umrüstung auf die LED Technik ist nicht vorgesehen.

Wie soll mit den Nebenflächen verfahren werden?

Das bleibt den weiteren Planungen vorbehalten. Grundsätzlich sind hier zu den genannten Summen Einsparungen möglich. Der entsprechende Planungsauftrag wurde am 12.01.2017 vergeben. Die Vorstellung der Planungen ist für eine Sondersitzung des ABSA für Ende April/Anfang Mai 2017 vorgesehen. Hierbei sind die Entscheidungen der fußballtreibenden Vereine in den anstehenden Jahreshauptversammlungen abzuwarten.

Die Vorstände wurden hierzu in einer Sitzung am 02.02.2017 entsprechend informiert.

Für welche Maßnahmen wurden die 5.000 € aus dem Nachtrags-HH 2016 verwandt?

Vermessungsbüro Krügel Bestandsvermessung 880,60 €

BBU GmbH, Trendelburg Baugrunderkundung 3.500,35 €

Anmerkung der CDU-Fraktion in ihrer Anfrage:

Das waren alles Fragestellungen, die - so hatten wir das in den Sitzungen der Projektgruppe besprochen - vorrangig abgearbeitet werden sollten. Und erst aus dem Ergebnis sollte sich eine Kostenschätzung ergeben mit einer Aufstellung, welcher Betrag für welche Position dabei anfallen könnte!

Stattdessen wurden ohne weitere Erläuterungen drei Zahlen durch das Bauamt in den Raum gestellt nach dem Motto: Das wird es kosten, ihr müsst euch damit abfinden. Dies nehmen wir allerdings - bei allem Wohlwollen für die angedachten Maßnahmen - so nicht hin!

Nachsatz des Bürgermeisters Jörg Schützeberg hierzu (wurde so in der Stadtverordnetenversammlung nicht verlesen):

Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen wurden für die vorgesehenen Maßnahmen entsprechende Kostenschätzungen durchgeführt. Die genannten Beträge ermöglichen eine grundsätzliche Umsetzung der möglichen Maßnahmen und sind für die Veranschlagung von entsprechenden Haushaltsmitteln im Vorfeld qualifizierter Planungen nicht ungewöhnlich.

Dieses vorausgestellt verweisen wir auf die anstehenden Entscheidungen der Vereine die erst eine mögliche weitere Abstimmung zum Ausführungsstandart und einer möglichen Finanzierung zulassen.

Insofern entspricht das Verfahren dem in der Projektgruppe abgestimmten Zeitplan/Vor-gehen.

Auszug des Protokolls der Arbeitsgruppe vom 09.11.2016

Als weiteres Verfahren wird festgelegt:

Zur Haushaltsberatung im Dezember 2016 werden die Kostenschätzungen für die mögliche Umgestaltung des Tennenplatzes zu einem Kunstrasenplatz bzw. zur Sanierung/Erneuerung des Bestandsplatzes vorliegen.

Die Vereinsvertreter prüfen die möglichen Umsetzungsvarianten – insbesondere zu den vereinsgetragenen Lösungen.

Die genannten Summen werden über den Einladungsverteiler schriftlich versandt.

Nach den Haushaltsberatungen und den Ergebnissen wird eine neuerliche Abstimmung für Ende März 2017 verabredet.

 

 

Vorlage 06/2017

Anfrage der SPD-Fraktion bzgl. der Konstituierung der Stadtwald-, Naturschutz-, Umwelt- und Energiekommission

 

Auf die der Einladung beigefügte Anfrage wird verwiesen.

StV. Kuhlmey (SPD) trägt die Anfrage im Wortlaut vor.

Die eingereichte Anfrage wird wie folgt durch den Bürgermeister beantwortet:

Zunächst möchte ich hinsichtlich der Anfrage der SPD-Fraktion feststellen, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 13.04.2016 nicht die Einrichtung der Stadtwald-, Naturschutz-, Umwelt- und Energiekommission beschlossen, sondern lediglich eine Beschlussfassung über die Benennung der Mitglieder der Kommission gefasst hat. Da Kommissionen Hilfsorgane des Magistrats sind, obliegt deren Bildung oder Auflösung auch einzig und allein dem Magistrat und nicht der Stadtverordnetenversammlung. Auch erfolgte auf Nachfrage nach einem entsprechenden Sitzungstermin nicht immer wieder ein Vertrösten auf die nächsten Wochen. Herrn Stadtrat Behrend, der sich des öfteren nach einem Termin erkundigt hatte, wurde der Sachverhalt mehrmals erläutert und es wurde ihm zur Kenntnis gegeben, dass eine Terminierung dann erfolgt, wenn der Verwaltung ein in Arbeit befindliches Vorkonzept für eine mögliche, umfangreiche Naturschutzmaßnahme in der Gemarkung Holzhausen vorliegt. Im Übrigen erfolgte in der letzten Legislaturperiode vor der Kommunalwahl 2016 seit mehr als anderthalb Jahren keine Sitzung der Kommission mehr. Einerseits, weil sich angestoßene Maßnahmen noch in der Umsetzung befanden bzw. finanzwirtschaftlich nachwirkten und andererseits, weil der seinerzeitige Magistrat in diesem Zeitraum wohl kein Erfordernis für eine Einberufung gesehen hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt:

Zu 1.

Da die Kommission ein Hilfsorgan des Magistrats ist, liegt es auch einzig und allein im Zuständigkeitsbereich des Magistrats zu entscheiden, ob und wenn ja wann und zu welchen Themen er eine Einberufung und Zuarbeit der Kommission als sinnvoll erachtet. Eine klassische Konstituierung der Kommission ist zudem gar nicht erforderlich, da Vorsitz und Mitgliedschaft bereits feststehen und nicht durch Wahl innerhalb der Kommission erfolgen. Bereits mehrfach, so u. a. in den Magistratssitzungen am 16.06.2016 und 28.07.2016 wurde der jetzt angefragte Sachverhalt auch den Stadträten der SPD zur Kenntnis gegeben. Eine Sitzung wurde seitens des Magistrats noch nicht als erforderlich erachtet, da es einerseits keine über die laufende Verwaltung hinausgehenden Themen zu behandeln gab und andererseits das Vorkonzept für die mögliche naturschutzfachliche Maßnahme - als zentrales Thema einer Behandlung in der Kommission - noch nicht vorlag. Dieses ging Ende November 2016 ein. Aufgrund der Terminfülle im Dezember und des Jahreswechsels wurde mit dem Vorsitzenden der Kommission eine Terminierung für Ende Januar/Anfang Februar avisiert. Mitte Januar erfolgte dann eine Terminauswahl, die mit dem das Vorkonzept erstellenden Planungsbüro abgestimmt wurde. Die Sitzung der Kommission wurde für den 08.02.2017 terminiert und die Einladung am 24.01.2017 versandt.

Zu 2.

Nein.

Zu 3.

In dem eben gerade keine unnötigen Sitzungen nur um des Tagens willen terminiert werden, die evtl. lediglich Themen der laufenden Verwaltung zum Gegenstand haben, deren Ausgang aufgrund gesetzlicher Vorgaben meist schon mehr oder weniger feststehen und für die unsere sachkundigen Einwohner dann auch noch ihre Freizeit opfern müssten. Dieser Wissens- und Erfahrungsschatz sollte aus meiner Sicht vielmehr gezielt bei richtungsweisenden Themenstellungen oder komplexen Naturschutzmaßnahmen, wie der aktuell geplanten im Bereich der Osterbachaue in Holzhausen, zum Tragen kommen.

StV. Kuhlmey (SPD) ist der Auffassung, dass es wünschenswert wäre, wenn die Kommission öfters tagen würde. Darüber hinaus kritisiert er, dass weder Einladung noch Niederschrift den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet worden sind.

 

 

 

Teil B – Mit Beratung

 

 

Vorlage 07/2017

Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8

„Leutenhäuser Berg“ – Kernstadt Immenhausen

 

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

Auf die der Einladung beigefügte Vorlage wird verwiesen.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor.

StV. Dietrich (CDU) erinnert daran, dass die Behandlung auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurückgehen würde. Diesen findet er gut und signalisiert Zustimmung von Seiten der CDU-Fraktion. Auch die anderen beiden Fraktionen signalisieren Zustimmung.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

zu a)

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zur Kenntnis. Die vorgebrachten Behandlungsvorschläge zu den vorliegenden Anregungen werden behandelt und die Beschlussvorschläge angenommen. Das durchgeführte Verfahren wird gebilligt. Der Magistrat wird beauftragt, das Ergebnis mitzuteilen.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

zu b)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Leutenhäuser Berg“ als Satzung (§§ 10 BauGB, 81 HBO).

Der Magistrat wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung in Kraft zu setzen.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 08/2017

Beratung und Beschlussfassung über die Anmeldung von Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung – Programmantrag 2017 für das Sanierungsgebiet „Bahnhof/Glashütte Immenhausen

 

Auf den der Einladung beigefügten Entwurf des Programmantrags wird verwiesen.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor.

Der Vorsitzende des ABSA, Jürgen Kaiser, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung vor. Er erinnert daran, dass die Antragsmöglichkeit in diesem Jahr die letzte lt. Mitteilung der Wirtschaftsbank sei.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

die Anmeldung von Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung – Programmantrag 2017 für das Sanierungsgebiet „Bahnhof/Glashütte Immenhausen“ in der vorliegenden Form.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 09/2017

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015

 

Stadtverordnetenvorsteher Desel ruft die Vorlage 09 gemeinsam mit der Vorlage 10/2017 auf und bittet die Fraktionen, ihre Redebeiträge hierzu gemeinsam zu halten. Am Ende wird er gesondert über die Vorlagen abstimmen. Er dankt den Vertretern des Elternbeirats, insbesondere Jörg Siebert, für die umfangreichen Ausarbeitungen zu der Thematik in der Vergangenheit.

Auf die Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2016, Vorlage 88/2016, sowie die Erläuterungen in der Einladung wird verwiesen. Weiterhin liegt hierzu eine Tischvorlage mit dem aktuellen Wortlaut der beiden Satzungen vor, der die Beschlussempfehlungen des HFA beinhaltet.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, berichtet über die Beratungen in der Ausschusssitzung und trägt die mit vier Stimmen dafür, keiner Enthaltung und drei Gegenstimmen gefasste Beschlussempfehlung vor, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015 in der vorliegenden Fassung mit den aufgeführten Änderungen, zu beschließen.

StV. Dietrich (CDU) erinnert zunächst daran, dass man nicht zu den freien Trägern in Konkurrenz treten sollte. Daher sollte man die 182,00 Euro für die Betreuung der unter 3-jährigen so beschließen. Er bedankt sich bei den Elternbeiräten, die zu einer Informationsveranstaltung im Vorfeld eingeladen hatten. Die CDU-Fraktion setze sich für die Abschaffung der Sozialstaffel und für eine Einheitsgebühr ein. Weiterhin habe sich die CDU-Fraktion für die Einstellung einer Härtefallregelung in der Satzung eingesetzt, um den Eltern, die mehr bezahlen müssen, entgegen zu kommen. Er kritisiert, dass an der Verschwiegenheitspflicht der Magistratsmitglieder gezweifelt wurde.

Lt. StV. Dietrich wäre auf Nachfrage bei der Gemeinde Fuldatal vom dortigen Sachbearbeiter mitgeteilt worden, dass die Härtefallklausel seit Jahren dort Bestand habe und es keine Probleme geben würde. Der Elternbeirat wäre mit der Einführung der Einheitsgebühr einverstanden, wenn hier eine Möglichkeit bezüglich derjenigen gefunden würde, die mehr bezahlen müssten. Das Grundmodul würde um eine halbe Stunde verlängert. Alle Eltern würden dann das gleiche bezahlen. Eine Gebühr von 1,25 Euro/Stunde pro Kind wäre angemessen. Es wäre wünschenswert, wenn die Kindergärten kostenfrei besucht werden könnten, jedoch müsste das Land Hessen viel Geld in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Die Freistellung im letzten Kindergartenjahr wäre jedoch ein erster Schritt. Bei der Verlagerung des Grundmoduls von bisher 7.30 bis 12.00 Uhr auf jetzt 8.00 bis 13.00 Uhr sei man auf den Elternbeirat eingegangen. Die Modulbeiträge seien fast identisch mit den Vorschlägen der CDU-Fraktion. Man sei z. T. teurer als andere Kommunen, jedoch würde hier aktuell auch über Gebührenerhöhungen nachgedacht. Keiner der Nachbarkommunen hätte jedoch eine Sozialstaffel. Dass die Änderungen erst zum 01.08.2017 wirksam werden, sei Wille der CDU-Fraktion. Der Elternbeirat des Kindergartens Albert-Schweitzer-Straße hätte sich nicht beteiligt, was er schade findet. Auch die Sonderregelung für Holzhausen trage die CDU-Fraktion mit. Er dankt Vera Möllers für die Ausarbeitung der Tischvorlage und dankt den Elternbeiräten für die Mitarbeit.

StV. Perndl (SPD) stellt fest, dass die Erweiterung der Betreuung im Kindergarten Holzhausen von der SPD-Fraktion mitgetragen werde. Zielsetzung der SPD-Fraktion sei es gewesen, erst den Neubau des Kindergartens Kirchweg abzuwarten und dann eine Neuordnung der Gebühren vorzunehmen. Die SPD-Fraktion habe sich im Dezember 2016 dafür eingesetzt, die Beratung abzusetzen. Es wäre ein Rückschritt, wenn man die Sozialstaffel zurücknehmen würde. Baunatal habe die Sozialstaffel abgeschafft, jedoch würde dort keine Kindergartengebühr mehr erhoben. StV. Perndl hält die Sozialstaffel für ein gerechtes System. Aus Sicht des StV. Perndl wurde in der Elternversammlung nicht deutlich, dass man sich für eine Einheitsgebühr ausspreche. Es wären sogar Stimmen geäußert worden, die durchaus der Auffassung waren, dass man bei höherem Verdienst auch mehr zahlen wollte. Es wäre in der Vergangenheit geäußert worden, dass Immenhausen aufgrund der Sozialstaffel nicht attraktiv wäre. Diese Ansicht kann er nicht teilen. Es wäre kein Grund für junge Familien, deswegen nicht nach Immenhausen zu kommen. 125 Euro sind von der Verwaltung vorgeschlagen worden. Familien hätten teilweise eine höhere Belastung von 48 Euro/Monat. Der Landkreis würde zwar in den meisten Fällen die Gebühren übernehmen, jedoch bei 25 Familien seien Mehrbelastungen vorhanden. Diejenigen, die über viel Einkommen verfügen, müssten demnächst 40 Euro/Monat weniger zahlen. Aus seiner Sicht sei es nicht hinnehmbar, dass viele Eltern weniger aber einige mehr bezahlen müssten. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Härtefallklausel gebe keinerlei Planungssicherheit für die Eltern. Eine Einheitsgebühr mit einer vom Magistrat zu prüfenden Härtefallregel sei lt. StV. Perndl nicht hinnehmbar.

Die SPD-Fraktion will die sozial gestaffelte Gebühr beibehalten und schlägt eine Anpassung der Einkommensgrenzen vor, die dann auf ein durchschnittliches Einkommen in Hessen zurückgeführt werden könnten.

Aus Sicht des StV. Perndl sei die Einheitsgebühr eine Verteilung der Lasten von oben nach unten.

StV. Fehling (FL) spricht sich für eine Einheitsgebühr aus. Er stellt die Frage, wann eine Gebühr schon gerecht sei. Die Vorteile einer Einheitsgebühr seien bereits genannt worden. Insbesondere hebt er den geringeren Verwaltungsaufwand hervor. Für die unteren beiden Einkommensklassen sei es ein herber Schlag. 15.000 bis 20.000 Euro seien in der Vergangenheit jedes Jahr an den Landkreis Kassel verschenkt worden. Die Betreuungszeiten von 8.00 bis 13.00 Uhr seien wohl die bessere Alternative. Viele Alleinerziehende seien gezwungen, zu arbeiten. Die Veränderung von 8.00 bis 13.00 Uhr sei ein Wunsch des Elternbeirates gewesen. StV. Fehling befürwortet die Vorlage in der jetzigen Form und dankt allen für die sachliche Beratung.

StV. Fleckenstein (SPD) kritisiert, dass Eltern vor dem Magistrat ihre Einkommenssituation darlegen sollen, um unter einen Härtefall zu fallen. Sie hält die Sozialstaffel für die bessere Alternative. Das Problem wäre jedoch in der Vergangenheit gewesen, dass Eltern sich nicht richtig eingeordnet fühlten und keine Anpassung an das Einkommen erfolgt sei. Sie spricht sich daher für eine Beibehaltung der Sozialstaffel mit einer modifizierten Form aus. Weiterhin sollte in der Benutzungssatzung im § 4 Abs. 2 Satz 3 der Satz „Über Änderungen der Öffnungszeiten kann der Magistrat nach Bedarf entscheiden“ gestrichen werden, weil StV. Fleckenstein sonst die Gefahr sieht, dass eine Kürzung der Öffnungszeiten durch den Magistrat bei einer zu geringen Kinderzahl erfolgen könnte. Hier sollte aber eine Verlässlichkeit der Betreuungszeiten gegeben sein. Weiterhin sollte aus ihrer Sicht ein Konzept für den Kindergarten Kirchweg gefasst werden, wie zukünftig mit der U-3 Betreuung umgegangen werden soll.

StV. Dietrich ist der Auffassung, dass der Satz gestrichen werden kann. Darüber hinaus hat StV. Dietrich Vertrauen in Verwaltung und Magistrat.

Es besteht Einigkeit unter den Fraktionen, dass der Satz „Über Änderungen der Öffnungszeiten kann der Magistrat nach Bedarf entscheiden“ gestrichen werden kann.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015 in der vorliegenden Fassung laut Tischvorlage und der Streichung des Satzes in § 4 Abs. 2 Satz 3. Satz 4 wird dann Satz 3.

Artikel II wird wie folgt gefasst:

Diese Änderungssatzung tritt hinsichtlich des § 4 Abs. 2 Satz 3 zum 01.03.2017 in Kraft. Alle anderen Änderungen treten zum 01.08.2017 in Kraft.

Dafür: 21  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 10/2017

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Immenhausen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015

 

Auf die Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2016, Vorlage 89/2016, sowie die Erläuterungen in der Einladung wird verwiesen.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, berichtet über die Beratungen in der Ausschusssitzung und trägt die mit vier Stimmen dafür, keiner Enthaltung und drei Gegenstimmen gefasste Beschlussempfehlung vor, die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Immenhausen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015 in der vorliegenden Fassung mit den Änderungen, die in der Tischvorlage aufgeführt sind, zu beschließen.

Auf die Wortbeiträge wird auf die Vorlage 09/2017 verwiesen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Immenhausen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Immenhausen vom 21.04.2015 in der vorliegenden Fassung laut Tischvorlage:

Dafür: 12  -  Dagegen: 8  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 11/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Fraktion Freie Liste hinsichtlich der Kündigung der Beteiligung an der Energiegenossenschaft Reinhardswald eG

 

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen. StV. Fehling liest den Antrag im Wortlaut vor.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, berichtet über die Beratungen in der Ausschusssitzung und trägt die mit keiner Stimme dafür, zwei Enthaltungen und fünf Gegenstimmen gefasste Beschlussempfehlung den Antrag in der vorliegenden Form anzunehmen vor. Der Antrag wird somit nicht zur Annahme vom HFA empfohlen.

StV. Dietrich (CDU) stellt fest, dass die Fraktion der Freien Liste leider nicht den Antrag zurückziehen will. Er zitiert aus einer Rede des Bürgermeisters aus Trendelburg, Kai Bachmann, wonach die Wertschöpfung beim Bau der Windkraftanlagen in der Region bleiben sollte. Ohne die Energiegenossenschaft Reinhardswald würden die Windkraftanlagen auch gebaut werden. Man sollte zunächst die Informationsveranstaltungen Ende März/Anfang April abwarten. Die CDU-Fraktion werde sich bei der Vorlage enthalten. Man sei innerhalb der Fraktion noch unentschieden.

StV. Perndl (SPD) ist der Ansicht, dass eine Enthaltung überhaupt keinen Sinn mache und kritisiert die Haltung der CDU-Fraktion scharf.

Die Begründung im Antrag der Freien Liste sei ein Hohn, weil die Energiegenossenschaft nicht gescheitert sei, sondern inzwischen den Zuschlag für Windvorrangflächen habe. Man könne natürlich immer dagegen sein, aber die Wertschöpfung in der Region sei dann auch weg.

StV. Perndl führt aus, dass die Freie Liste die Zielsetzung der EGR offenbar nicht verstanden habe. Zielsetzung sei zunächst gewesen, keine Windkraftanlagen im Reinhardswald zu platzieren. Die Gefahr sei nun einmal da, dass Windkraft komme. Die EGR habe sich überlegt, was man tun könne, um die Wertschöpfung hier in der Region zu lassen. StV. Perndl kritisiert die Freie Liste, dass man im Dezember einen Antrag zum Beitritt der Charta „100 Kommunen für den Klimaschutz“ einreiche und gleichzeitig gegen Windkraft sei. Das würde nicht zusammen passen. Er appelliert an die Freunde der CDU, entweder ja oder nein zu sagen.

Bürgermeister Schützeberg dankt StV. Perndl für seine klaren Worte, die er voll unterstütze. Er kann nur den Kopf über das Verhalten der CDU-Fraktion schütteln, wenn diese sich hier enthalte.

StV. Fehling (FL) teilt mit, dass ihm kein Antrag der Freien Wähler im Landkreis bekannt sei, die gleiches bereits beantragt hätten. Er ist der Auffassung, dass man immer nur. Geld im Kopf habe und mit Windkraft im Reinhardswald Geld verdienen würde. Dieses Geld müsste man jedoch erst einmal investieren. StV. Fehling gibt einige Zahlen über die Kosten von Windkraftanlagen bekannt. Für 20 Anlagen müssten die Kommunen 100 Mio. Euro bereitstellen. Pro Anteilseigner würden für Immenhausen ca. 4 bis 6 Mio. Euro zukommen. Dieses Geld habe die Stadt nicht. Er erinnert in diesem Zusammenhang an den hohen Schuldenstand der Stadt von ca. 11,1 Mio. Euro zzgl. ca. 7 Mio. Schulden der Philippstiftung. Weiterhin habe man Bürgschaften von ca. 4,2 Mio. Euro erteilt. StV. Fehling ist der Auffassung, dass man den Bürgern bei einer Beteiligung tiefer in die Tasche greifen müsste. Er erinnert weiterhin daran, dass die Kommunalaufsicht der Stadt bei der Genehmigung des Haushaltes aufgeführt habe, dass die Summe aus dem Zahlungsmittelfluss der lfd. Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein muss, wie die Tilgung von Krediten. Sogar auf der Homepage der CDU-Fraktion könne man dieses nachlesen, dass der Stadt somit ca. eine halbe Million aktuell fehle. StV. Fehling stellt somit fest, dass man dann nur die Steuern erhöhen könnte. Er sei auf die CDU-Fraktion gespannt, wie dieses sich dann verhalten würde. Er lehnt daher eine Beteiligung an der Energiegenossenschaft ab und betont, dass er keiner Gebührenerhöhung zustimmen werde.

StV. Perndl (SPD) fragt sich, wieso die von StV. Fehling genannten Zahlen so nicht in der Begründung des Antrages enthalten wären. Es wäre schön, dass StV. Fehling die Zahlen schon alle kenne, wenn diese erst im März vorgestellt werden sollen. Wie die Wirtschaftlichkeitsberechnung aussehe, bleibe abzuwarten. Wie die Beteiligung aussehe, müsste erst noch ermittelt werden.

StV. Kaiser (SPD) ist der Auffassung, dass StV. Fehling Zahlen habe, die die anderen nicht hätten und auch nicht nachvollziehen könnten. Er appelliert daher an die Mandatsträger, erst abzuwarten, bis alle Informationen auf Papier vorliegen würden.

StV. Schulz (FL) äußert sich sehr kritisch zum Bau von Windkraftanlagen im Reinhardswald. Er erinnert daran, wie wichtig der Reinhardswald als Wasserreservoir wäre. Mit dem Bau der Windkraftanlagen würde Wald zerstört und viele Tier- und Pflanzenarten verschwinden. Er geht sehr detailliert auf die einzelnen Beeinträchtigungen ein und fragt sich, was mit den Anlagen nach 20 Jahren Nutzungszeit passiere. Für ihn sei es eine Respektlosigkeit, dass man eine Windkraftanlage bei der Friedenseiche in Hombressen plane. Lt. dem StV. Schulz stehe es im Widerstreit der Interessen, den Reinhardswald als Naturpark ausweisen zu wollen und gleichzeitig Windkraftanlagen zu errichten. Für ihn stelle die Errichtung der Windkraftanlagen eine Zerstörung von Natur dar. Diesen Vorwurf müsste man sich von den Enkeln gefallen lassen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

den Antrag der Fraktion Freie Liste hinsichtlich der Kündigung der Beteiligung an der Energiegenossenschaft Reinhardswald eG anzunehmen.

Dafür: 6  -  Dagegen: 11  -  Enthaltungen: 3

 

 

Vorlage 12/2017

Beratung und Beschlussfassung über einen Prüfantrag der CDU-Fraktion zur möglichen Anbringung eines Verkehrsspiegels

 

Auf den der Einladung beigefügten Prüfantrag wird verwiesen. StV. Dippel (CDU) liest den Wortlaut des Antrages vor.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung zur Annahme des Prüfantrages vor.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

den Prüfantrag der CDU-Fraktion zur möglichen Anbringung eines Verkehrsspiegels anzunehmen.

Dafür: 20  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 13/2017

Beratung und Beschussfassung über einen Antrag der SPD-Fraktion über die Einrichtung von Hortplätzen im Kindergarten Kirchweg ab 15.30 Uhr (bzw. freitags ab 14.30 Uhr) bis 17.00 Uhr für Grundschulkinder der Lilli-Jahn-Schule

 

Auf den der Einladung beigefügten Antrag wird verwiesen. StV. Kuhlmey (SPD) liest den Antrag im Wortlaut vor. Den Text habe man von Hort- in Betreuungseinrichtungen geändert. Darüber hinaus sollte auch geprüft werden, ob eine Betreuung von 7.00 bis 7.30 Uhr möglich ist.

Der Vorsitzende des HFA, Carsten Seeger, berichtet über die Beratungen in der Ausschusssitzung und trägt die einstimmig gefasste Beschlussempfehlung zur Annahme des Antrages der SPD-Fraktion vor. Die Bezeichnung „Einrichtung von Hortplätzen“ soll in „Einrichtung von Betreuungseinrichtungen“ geändert werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

den Antrag der SPD-Fraktion über die Einrichtung von Betreuungseinrichtungen im Kindergarten Kirchweg ab 15.30 Uhr (bzw. freitags ab 14.30 Uhr) bis 17.00 Uhr sowie von 7.00 bis 7.30 Uhr für Grundschulkinder der Lilli-Jahn-Schule anzunehmen.

Dafür: 20  -  Dagegen: 0  -  Enthaltungen: 0

 

 

Vorlage 14/2017

Anfragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

 

Herr Mirco Fleck teilt mit, dass am Spielplatz Diltheystraße der Zaun des Spielplatzes nicht mehr vorhanden wäre. Lt. seiner Kenntnis müssten Spielplätze eingezäunt sein. Darüber hinaus sei die Beleuchtung bei den beiden Bushaltestellen schwach und sollte verbessert werden.

 

 

Ende der Sitzung: 22.15 Uhr

 

v. g. u.

 

gez. Werner Desel

Stadtverordnetenvorsteher

 

gez. Lars Obermann

Schriftführer

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Veröffentlichung

Immenhausen
Mo, 20. Februar 2017

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