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Hunde- und Pferdekot haben auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nichts verloren!

Aufgrund mehrerer Beschwerden macht die Stadt Immenhausen wiederholt darauf aufmerksam, dass öffentliche Straßen, Wege und Anlagen (hierzu zählen auch Feld- und Wirtschaftswege) nicht durch Hunde- und Pferdekot verunreinigt werden dürfen.

 

Lässt sich im „Notfall“ eine Verunreinigung nicht verhindern, so sind die Verantwortlichen der Tiere (dies betrifft auch Reiter/innen von Pferden) verpflichtet, den Kot unverzüglich zu beseitigen. Wir appellieren daher an alle Tierhalter, die „Haufen“ der eigenen Tiere mitzunehmen, da es außerordentlich unangenehm ist, in Tierkot zu treten und diesen anschließend in Einrichtungen, Geschäfte oder das eigene Zuhause zu tragen.

 

Die Stadtverwaltung ersucht daher alle betroffenen Tierhalter sich dieser Pflicht anzunehmen und sie nicht der eigenen Bequemlichkeit zum Nachteil der Allgemeinheit zu opfern. Vielen Dank!

 

Fachbereich IV
Soziale und staatliche Aufgaben

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Mi, 14. Oktober 2026

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