Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Als Favorit hinzufügen
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Fälligkeit der Grundbesitzabgaben für das dritte Quartal 2026

Am 15. August 2026 sind die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühr, Abfallgebühren) für das dritte Quartal 2026 zu zahlen.


Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die bislang keine Abbuchungserlaubnis (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, die Grundbesitzabgaben rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens als Verwendungszweck auf ein Konto der Stadt Immenhausen zu überweisen/ einzuzahlen. 


Die Konten der Stadt Immenhausen sowie die Höhe der Abgaben können Sie Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechtem Zahlungsausgleich die offenen Abgaben gebührenpflichtig unter Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen (1 % je angefangenem Monat) durch die Stadtkasse angemahnt werden.

 

Fachbereich II – Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Mo, 03. August 2026

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen