Fälligkeit der Grundbesitzabgaben für das zweite Quartal 2026
Am 15. Mai 2026 sind die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühr, Abfallgebühren) für das zweite Quartal 2026 zu zahlen.
Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die bislang keine Abbuchungserlaubnis (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, die Grundbesitzabgaben rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens als Verwendungszweck auf ein Konto der Stadt Immenhausen zu überweisen/ einzuzahlen.
Die Konten der Stadt Immenhausen sowie die Höhe der Abgaben können Sie Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechtem Zahlungsausgleich die offenen Abgaben gebührenpflichtig unter Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen (1 % je angefangenem Monat) durch die Stadtkasse angemahnt werden.
Fachbereich II – Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement
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