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Öffentliche Zustellung eines Bescheides an Herr Patrick Harms

Öffentliche Zustellung
gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)


Herr Patrick Harms, geb. am: 07.08.1972 in Bremen
zuletzt bekannte Anschrift: Mittelstraße 15 B, 34376 Immenhausen
sowie Rudolf-Tarnow-Str. 43, 19288 Ludwigslust
Vorgangszeichen 1.06.010/7-22


Bescheid vom 28. Januar 2026 (Dokumentzeichen 1.06.010/7-22-11) des Magistrats der Stadt Immenhausen, Fachbereich IV – Soziale und staatliche Aufgaben, betreffend der Anordnung auf Beseitigung eines nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Personenkraftwagens aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

 

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Vorgangszeichen erlassen worden,
der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
 

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:

 

Magistrat der Stadt Immenhausen
Fachbereich IV – Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

 

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist eine Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung erforderlich mit:

Sachbearbeiter: Herr Brede
Telefonnummer: 05673/503-136


Im Auftrag                        

gez.                            
Brede
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Immenhausen
Mi, 25. Februar 2026

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