Bekanntmachung zur Offenlegung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung gem. §13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG):
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Immenhausen
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Immenhausen
Bekanntmachung zur Offenlegung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung gem. §13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG):
Die Stadt Immenhausen ist nach § 4 Abs. 2 WPG verpflichtet, einen Wärmeplan bis spätestens 30.06.2028 zu erstellen. Der Magistrat der Stadt Immenhausen hat in der Sitzung am 26.09.2024 den Beschluss gefasst, die kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit den Kommunen Espenau, Grebenstein, Habichtswald, Hofgeismar, Schauenburg und Wesertal durchzuführen.
Ziel der Wärmeplanung ist die Untersuchung des Stadtgebietes auf erneuerbare Wärmeversorgung zu prüfen, eine Bestandsanalyse durchzuführen und Maßnahmen der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung aufzuzeigen. Der Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung betrifft das gesamte Stadtgebiet. Der Wärmeplan wird durch die Unternehmen con|energy consult GmbH und EDAG Production Solutions GmbH & Co. KG gemeinsam erstellt.
Entsprechend §13 Abs. 4 WPG wird der Entwurf des Wärmeplans offengelegt. Die Unterlagen können in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.03.2026 auf der Internetseite der Stadt Immenhausen unter www.immenhausen.de oder im Rathaus der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen, Zimmer 26 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung der ausgelegten Planung.
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag und Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr
Innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital per E-Mail an oder schriftlich eingereicht sowie zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und den Inhalt und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der kommunalen Wärmeplanung nicht von Bedeutung ist.
Immenhausen, den 04.02.2026
Der Magistrat der Stadt Immenhausen
gez.
Lars Obermann
Bürgermeister
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