Fälligkeit der Grundbesitzabgaben für das erste Quartal 2026
Am 15. Februar 2026 sind die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer B, Wasser- und Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühr, Abfallgebühren) für das erste Quartal 2026 zu zahlen.
Wir bitten alle Abgabepflichtigen, die bislang keine Abbuchungserlaubnis (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, die Grundbesitzabgaben rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens als Verwendungszweck auf ein Konto der Stadt Immenhausen zu überweisen/ einzuzahlen.
Die Konten der Stadt Immenhausen sowie die Höhe der Abgaben können Sie Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen.
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Zahlungen jeweils nach der oberen abgedruckten Tabelle „Fälligkeitstermine zum Veranlagungsjahr“ vorzunehmen sind:
Abgabepflichtige, die ihre Grundbesitzabgaben monatlich an die Stadt Immenhausen zahlen oder bereits Anfang Januar 2026 eine Zahlung getätigt haben, bitten wir zudem auf die Zeilen „bezahlter Betrag“ und „offener Betrag“ ein besonderes Augenmerk zu legen. Im Zweifelsfall können Sie sich gern an die Mitarbeiter der Stadt Immenhausen wenden.
Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechtem Zahlungsausgleich die offenen Abgaben gebührenpflichtig unter Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen (1 % je angefangenem Monat) durch die Stadtkasse angemahnt werden.
Fachbereich II – Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement
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