1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wildgrabenweg“ ST Mariendorf
Bauleitplanung der Stadt Immenhausen;
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wildgrabenweg“ ST Mariendorf
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Immenhausen hat in ihrer Sitzung am 26.06.2024 den Beschluss gefasst, in das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Wildgrabenweg" im Stadtteil Mariendorf einzutreten. In der Sitzung am 25.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung zudem die Anpassung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes be-schlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung:
Durch die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wildgrabenweg“ beabsichtigt die Stadt Immenhausen die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) als „Allgemeines Wohngebiet“ (vgl. § 4 BauNVO) planungsrechtlich festzusetzen. Die bislang getroffene Festsetzung als öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung Spielplatz soll dabei ersetzt werden. Die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes soll in Art und Maß der baulichen Nutzung an die unmittelbar umgebenden Flächen angepasst werden, zu-dem sollen umgebend die Baugrenzen angepasst werden, sodass das neue Baugrundstück in die-ser Hinsicht gleichartig eingefügt ist.
Durch die Änderung beabsichtigt die Stadt Immenhausen den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, indem die wohnbauliche Stadtentwicklung im Stadtteil Immenhausen unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen gefördert wird.
II. Bekanntmachung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, kann in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 auf der Internetseite der Stadt Immenhausen https://www.immenhausen.de/bekanntmachungen/index.php?rubrik=1 (Rubrik: Rathaus > Aktuelles > Nachrichten, Amtliche Bekanntmachungen) eingesehen und heruntergeladen wer-den. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen in elektronischer Form an vorbringen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei dem Fachbereich III der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, 34376 Immenhausen abgegeben oder Anregungen nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter oder der Rufnummer 05673 – 503-0 zur Niederschrift gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist erfolgt die Auslegung der Planunterlagen in Papier-form im Rathaus der Stadt Immenhausen, Marktplatz 1, Raum 34, 34376 Immenhausen als eine die Veröffentlichung im Internet ergänzende, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, sowie Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr; Montag und Dienstag von 13.30 bis 15.30 Uhr; Donnerstag von 15.00 bis 17.30 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung (+495673 / 503 - 0; E-Mail: ) möglich.
Hinweise:
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes www.bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Übersichtsplan zur Einordnung der Lage der räumlichen Geltungsbereiche, genordet, ohne Maßstab
Lagepläne zur Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche

Immenhausen, den 01.07.2025
Der Magistrat der Stadt Immenhausen
gez. Lars Obermann
Bürgermeister











