Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Amtliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Calden – Ortsumgehung B7

Amtliche Bekanntmachung des Landes Hessen

 

Amt für Bodenmanagement Korbach

- Flurbereinigungsbehörde –

Medebacher Landstraße 27

34497 Korbach

Tel.-Nr.: +49 611 535 4000

Fax-Nr.: +49 611 327 605 501

E-Mail:

 

Gz.:

2-KB-05-18-04-01-B-0002#001

2-KB-05-18-04-01-B-0001#009

 

Flurbereinigungsverfahren Calden – Ortsumgehung B7

Verfahrensnummer: UF 1804

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

 

Im Flurbereinigungsverfahren Calden – Ortsumgehung B7 werden hiermit alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Teilnehmerversammlung am

 

Mittwoch, den 25.06.2025 um 19:00 Uhr

in die Mehrzweckhalle der Mittelpunktschule Calden,

Weserstraße 9, 34379 Calden,

 

eingeladen.

 

Tagesordnung

  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

  2. Aufklärung über die geplante Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses

  3. Turnusmäßige Neuwahl des Teilnehmervorstandes

 

Hinsichtlich der Neuwahl des Teilnehmervorstandes wird auf folgendes hingewiesen:

 

Am 03.08.2011 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bestehend aus fünf Mitgliedern (§ 21 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und fünf Stellvertretungen (§ 21 (5) FlurbG) auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Gemäß § 3 i.V.m. § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, endet die Amtszeit des aktuellen Vorstandes spätestens zum 31.12.2025. Eine Widerwahl der Mitglieder und Stellvertretungen ist zulässig.

 

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte, deren Grundbesitz im Verfahrensgebiet liegt. Die Mitglieder des Vorstands werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewäht. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als ein Teilnehmer, somit haben die zur Gemeinschaft gehörenden Miteigentümerinnen und Miteigentümer zusammen nur eine Stimme. Die Wahlberechtigung ist im Zweifelsfalle im Termin nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs in Verbindung mit dem Personalausweis).

 

Jeder, der als Vertreter für verhinderte Teilnehmer, Erbengemeinschaften, Miteigentümerinnen und Miteigentümer sowie Eheleute an der Wahl teilnimmt, bedarf einer Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift. Die Vollmacht ist zur Wahl vorzulegen. Ein Kumulieren von Stimmrechten, z.B. durch Vorlage mehrerer Vollmachten, ist nicht möglich.

 

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird.

 

Bekanntmachung

 

Diese Einladung wird in den Flurbereinigungskommunen Calden und Grebenstein sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Immenhausen, Espenau, Ahnatal, Zierenberg, Liebenau und Hofgeismar öffentlich bekannt gemacht.

 

Diese Einladung sowie der Flurbereinigungsbeschluss mit einer Gebietskarte sind im Internet unter dem Link www.hvbg.hessen.de/UF1804 abrufbar. Ein Vollmachtsvordruck ist ebenfalls darüber erhältlich.

 

Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

Korbach, 26. Mai 2025

 

Im Auftrag

 

gez. Steinhaus

(Verfahrensleiterin)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 03. Juni 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen