Amtliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Calden – Ortsumgehung B7
Amtliche Bekanntmachung des Landes Hessen
Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde –
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Tel.-Nr.: +49 611 535 4000
Fax-Nr.: +49 611 327 605 501
E-Mail:
Gz.:
2-KB-05-18-04-01-B-0002#001
2-KB-05-18-04-01-B-0001#009
Flurbereinigungsverfahren Calden – Ortsumgehung B7
Verfahrensnummer: UF 1804
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Im Flurbereinigungsverfahren Calden – Ortsumgehung B7 werden hiermit alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Teilnehmerversammlung am
Mittwoch, den 25.06.2025 um 19:00 Uhr
in die Mehrzweckhalle der Mittelpunktschule Calden,
Weserstraße 9, 34379 Calden,
eingeladen.
Tagesordnung
Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Aufklärung über die geplante Änderung des Flurbereinigungsbeschlusses
Turnusmäßige Neuwahl des Teilnehmervorstandes
Hinsichtlich der Neuwahl des Teilnehmervorstandes wird auf folgendes hingewiesen:
Am 03.08.2011 wurde der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bestehend aus fünf Mitgliedern (§ 21 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und fünf Stellvertretungen (§ 21 (5) FlurbG) auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Gemäß § 3 i.V.m. § 14 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, endet die Amtszeit des aktuellen Vorstandes spätestens zum 31.12.2025. Eine Widerwahl der Mitglieder und Stellvertretungen ist zulässig.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte, deren Grundbesitz im Verfahrensgebiet liegt. Die Mitglieder des Vorstands werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewäht. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als ein Teilnehmer, somit haben die zur Gemeinschaft gehörenden Miteigentümerinnen und Miteigentümer zusammen nur eine Stimme. Die Wahlberechtigung ist im Zweifelsfalle im Termin nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs in Verbindung mit dem Personalausweis).
Jeder, der als Vertreter für verhinderte Teilnehmer, Erbengemeinschaften, Miteigentümerinnen und Miteigentümer sowie Eheleute an der Wahl teilnimmt, bedarf einer Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift. Die Vollmacht ist zur Wahl vorzulegen. Ein Kumulieren von Stimmrechten, z.B. durch Vorlage mehrerer Vollmachten, ist nicht möglich.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in den Flurbereinigungskommunen Calden und Grebenstein sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Immenhausen, Espenau, Ahnatal, Zierenberg, Liebenau und Hofgeismar öffentlich bekannt gemacht.
Diese Einladung sowie der Flurbereinigungsbeschluss mit einer Gebietskarte sind im Internet unter dem Link www.hvbg.hessen.de/UF1804 abrufbar. Ein Vollmachtsvordruck ist ebenfalls darüber erhältlich.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Korbach, 26. Mai 2025
Im Auftrag
gez. Steinhaus
(Verfahrensleiterin)
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