Anforderung von Personenstandsurkunden
Allgemeine Informationen
Sofern Sie eine Personenstandsurkunde (Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde) bzw. einen beglaubigten Registerauszug benötigen, erhalten Sie diese nur von dem Standesamt, welches den jeweiligen Personenstandsfall ursprünglich beurkundet hat. Wenn z. B. jemand in Immenhausen wohnhaft ist, aber in Kassel geboren wurde, erhält man die Geburtsurkunde bzw. den beglaubigten Registerauszug ausschließlich beim Standesamt Kassel, da die Geburt auch nur in dem dortigen Geburtenregister eingetragen ist.
Ab sofort ist es auch möglich Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden online zu beantragen.
Unter folgenden Links können Sie den Online-Service erreichen:
Weitere Informationen erhalten Sie hier .
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Anforderung von Personenstandsurkunden / beglaubigten Registerausdrucken
Gebühren
12,00 €, für jede weitere Urkunde 6,00 €. Die Gebühren sind bei der Abholung zu entrichten. Sofern eine Übersendung der Urkunde gewünscht wird, ist die Zahlung der Gebühr im Voraus zu leisten.
Ansprechpartner
Fachbereich IV - Soziale und staatliche AufgabenMarktplatz 1
34376 Immenhausen
Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 131
(05673) 503 - 188
Matthias Werner
Zimmer 04
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
(05673) 503 - 134
(05673) 503 - 188
Formulare
- Anforderung von Personenstandsurkunden / beglaubigten Registerausdrucken
- Online-Anforderung von Eheurkunden
- Online-Anforderung von Geburtsurkunden
- Online-Anforderung von Lebenspartnerschaftsurkunden
- Online-Anforderung von Sterbeurkunden