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Passangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Die Stadt Immenhausen stellt auf Antrag für mit Hauptwohnsitz in Immenhausen gemeldete Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Reisepässe aus.

 

Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertiges-amt.de. Seit dem 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und sogenannte biometrische Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen ab 24 Jahre 10 Jahre.

 

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden in der Regel innerhalb von 72 Stunden (Arbeitstage) zu erhalten. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ausnahmsweise ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Reisepass/Personalausweis/Kinderreisepass oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • Persönliches Erscheinen erforderlich
  • Bei minderjährigen Kindern:
    Zustimmungserklärung beider Eltern oder Sorgerechtsnachweis des allein sorgeberechtigten Elternteils bzw. Negativbescheinigung

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall ca. 3 - 4 Wochen

Kosten

Reisepass bei Antragstellung unter 24 Jahre 37,50 €

Reisepass bei Antragstellung ab 24 Jahre 60,00 €

zzgl. 22,00 Euro für einen Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)

zzgl. 32,00 Euro für einen Express-Reisepass

Vorläufiger Reisepass 26,00 €

Verdopplung der jeweiligen Gebühr, wenn der Pass durch die Stadt Immenhausen als nicht zuständige Behörde ausgestellt wird.

 

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
E-Mail

Anita Schmidt
Zimmer 02
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 132
Telefax (05673) 503 - 188
E-Mail


Formulare

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