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Anmeldung Eheschließung


Allgemeine Informationen

Die Anmeldung der Eheschließung (vielen ist dieser Vorgang noch bekannt unter dem „Aufgebot bestellen") steht am Anfang und ist Voraussetzung für die Eheschließung. Zuständig für die Aufnahme der Anmeldung ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Dabei ist spielt es keine Rolle, ob Ihre Eheschließung in Immenhausen oder einem anderen Standesamt stattfinden soll. Frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin kann die Anmeldung durchgeführt werden. Hier werden bereits alle wichtigen Details, wie die Namensführung in der Ehe usw. besprochen. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist die Anmeldung wiederholt werden muss, sollte die Trauung bis dahin nicht erfolgt sein.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Welche Dokumente und Urkunden für eine Trauung vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte rechtzeitig beim für die Anmeldung zuständigen Standesamt. Nur wenn alle Unterlagen komplett vorliegen, kann eine Anmeldung entgegengenommen werden.


Gebühren

Welche Kosten für Ihre Trauung zu leisten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.


Ansprechpartner

Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben
Marktplatz 1
34376 Immenhausen

Vera Möllers
Zimmer 03
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 131
Telefax (05673) 503 - 188

Matthias Werner
Zimmer 04
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon (05673) 503 - 134
Telefax (05673) 503 - 188


Formulare

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