Haushalt und Finanzen
Haushalt der Stadt Immenhausen
Die grundlegenden Regelungen für die kommunale Haushaltswirtschaft sind in den §§ 92 bis 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) enthalten, die um die Vorschriften aus der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ergänzt werden. Ein wesentliches Kernelement ist die Verpflichtung der Kommunen, für jedes Jahr eine Haushaltssatzung aufzustellen, der ein Haushaltsplan beizufügen ist. Die Haushaltssatzung soll ausgeglichen geplant werden.
Der Haushaltsplan der Stadt Immenhausen dient der Feststellung und Deckung des kommunalen Finanzbedarfs. Mit dem Haushaltsplan ermächtigt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat die notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und die erforderlichen Erträge und Einzahlungen zu beschaffen.
Ansprüche Dritter werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben.
Während der Haushaltsplan in detaillierter Form den voraussichtlichen Finanzbedarf und die geplanten Deckungsmittel darstellt, beschränkt sich die Haushaltssatzung auf die Wiedergabe der jeweiligen Gesamtbeträge. Weitere wichtige Festsetzungen in der Haushaltssatzung sind die Höhe der beabsichtigten Kreditaufnahmen für Investitionen (Investitionskredite) und für kurzfristige Liquiditätsengpässe (Kassenkredite), der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Hebesätze für die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer. Die Kreditaufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Den Haushaltsplan der Stadt Immenhausen für das Haushaltsjahr 2026 können sie >>hier<< downloaden.
Zweckverband Kommunale Dienste (ZKD) Immenhausen-Espenau
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2026