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Informationen zur Landtagswahl - Beantragung von Briefwahlunterlagen

Ihre Stimme zählt!
Nehmen Sie an der Landtagswahl am 08. Oktober 2023 teil.

 


Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

am 08. Oktober 2023 findet in Hessen die Landtagswahl statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten bis zum 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann am Wahlsonntag in den jeweils angegebenen Wahllokalen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden.

 

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

 

Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
1.    Internet (Online Wahlscheinantrag)
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Immenhausen haben ab sofort die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Stadt eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 27. August 2023 mit Hauptwohnung in der Stadt Immenhausen gemeldet sind. 
Sie erhalten hierzu bis zum 17. September 2023 eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Online Wahlscheines, insbesondere zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist in der Zeit vom 28. August 2023 bis 04. Oktober 2023, 23:59 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6633014


2.    Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

 

3.    Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller alle Vornamen, Familiennamen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

 

4.    Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Bitte bringen Sie dazu ein amtliches Ausweisdokument mit. Sofern die Beantragung über Dritte erfolgt, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. 

 

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?
Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
-    einen Stimmzettel für die Wahl, 
-    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
-    einen roten Wahlbriefumschlag, den die Stadt freigemacht hat,
-    ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben können.


Die Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus ist bis Freitag, den 06. Oktober 2023, 13:00 Uhr möglich.

 

Sie haben Fragen?

Ihr Wahlamt steht Ihnen gern zur Verfügung.

 

Wahlamt der Stadt Immenhausen
Marktplatz 1
34376 Immenhausen 
Tel. 05673/503-143

 

 

Veröffentlichungen:

Wahlbekanntmachung