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Informationen zur Bundestagswahl 2025 - Beantragung von Briefwahlunterlagen

Ihre Stimme zählt!
Nehmen Sie an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teil.


Liebe Wählerinnen und Wähler,

 

am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten hierzu bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann am Wahlsonntag in den jeweils angegebenen Wahllokalen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden.

 

Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, besteht die Möglichkeit per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Briefwahlunterlagen werden auf Antrag zugesandt. Für die Beantragung stehen Ihnen folgende Antragswege zur Verfügung:

  • mündlich zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes der Stadt Immenhausen

  • schriftlich per Post, hierzu finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular

  • schriftlich per Telefax/ E-Mail mit Angabe folgender Daten: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

  • online über den folgenden Link: Online-Briefwahlbeantragung

 

Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel hier vorliegen. Nach jetzigen Stand wird dies ab Anfang Februar sein. 

 

Sie haben Fragen?

Ihr Wahlamt steht Ihnen gern zur Verfügung.

 

Wahlamt der Stadt Immenhausen
Marktplatz 1
34376 Immenhausen 
Tel. 05673/503-143

Fax 05673/503-188

E-Mail:

Öffnungszeiten: 

Mo., Di., Mi. und Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Mo., und Di. 13.30 - 15.30 Uhr

Do. 15.00 - 17.30 Uhr