Ortsgerichte

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier die Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes Immenhausen I und II ist das Amtsgericht Kassel.

 

Die Aufgaben des Ortsgerichtes sind:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
    Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte ( z.B. Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Handelsregistersachen, Erbangelegenheiten, Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen) gesetzlich vorgeschrieben. Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht. 

  • Sterbefallsanzeige
    Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der/die Ortsgerichtsvorsteher/in bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.

  • Sicherung des Nachlasses
    Der/die Ortsgerichtsvorsteher/in soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 
    1. hierzu ein Bedürfnis besteht 
    2. die Erben unbekannt sind oder 
    3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
    Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen der Grundstücke, die in seinem Bezirk liegen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen, mitzuwirken.

  • Schätzungen
    Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von: Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten - die von dem Boden noch nicht getrennt sind; soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
    Wenn Sie eine Schätzung beantragen möchten füllen Sie bitte dieses Formular aus.


Gebühren werden nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Land Hessen erhoben und sind abhängig von der Leistung

 

 

Ortsgericht Immenhausen I (Immenhausen und Mariendorf)

 

Ortsgericht Immenhausen I
Dirk Reinhardt
Marktplatz 1
34376 Immenhausen
Telefon: 0 56 73 / 503-138

Email:

 

Herr Reinhardt hat sein Büro im Rathaus Immenhausen. Die Sprechzeiten sind:  jeden 1. Donnerstag im Monat nach Vereinbarung.


 

Ortsgericht Immenhausen II (Holzhausen)
 

Frau
Ingrid Schäfer
Weidestraße 15
34376 Immenhausen
Telefon: 0 56 73 / 27 71

Email: