Verlängerung der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung bis zum 09.05.2021

Die CoKoBeV war bis zum 18.04.2021 befristet und ist nunmehr bis zum 09.05.2021 verlängert worden. Somit gelten die bisher bekannten Bestimmungen zunächst weiter fort. Die einzelnen Vorgaben können auf der Internetseite des Landes Hessen unter nachfolgendem Link eingesehene werden:

 

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_15.04.21_barrierefrei.pdf