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Fälligkeit des Pachtzinses

Fälligkeit des Pachtzinses für die städtischen Ländereien und Pachtgärten in den Gemarkungen Immenhausen, Holzhausen und Mariendorf

 

Am 1. Oktober 2020 ist der jährliche Pachtzins für die städtischen Ländereien und Pachtgärten fällig.

Wir bitten alle Pächter, die bislang keine Abbuchungserlaubnis erteilt haben, den Pachtzins rechtzeitig auf ein Konto der Stadt Immenhausen zu überweisen.

Die Konten der Stadt Immenhausen sowie die Höhe des Pachtzinses finden Sie in Ihrem jeweiligen Pachtvertrag.

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Jessica Hellwig telefonisch unter 05673/503-141 bzw. per E-Mail unter gern zur Verfügung.

 

Fachbereich II – Kommunale Einrichtungen und Finanzmanagement